Abfall | Ressourcen
Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Am 03.10.2017 trat die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft. Demnach dürfen Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. Danach sind Klärschlämme mit mindestens 20 g Phosphor/kg sowie Klärschlammverbrennungsaschen einer Phosphorrückgewinnung zu unterziehen. Schon heute wird der überwiegende Teil der ca. 1,8 Mio. Tonn…weiterlesen