Klima | Energie
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2015
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2013
Gemäß der Entscheidung 15/CMP.1 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls sind, ab dem Jahr 2010 jährliche Inventare vorlegen, um die flexiblen Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in Anspruch nehmen zu können. Deutschland legt zusammen mit den Inventartabellen den Nationalen Inventarbericht (NIR) vor…weiterlesen