Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Effizient heizen und Wasser erwärmen
Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen
Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind."
Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen.