Beratungshilfeprogramm des Bundesumweltministeriums

Landkarte Mittel- und Osteuropa, Kaukasus, Zentralasien, Teile der MENA-Region, Mongolei, Russlandzum Vergrößern anklicken
Diese Länder berät das Umweltbundesamt im Rahmen des BHP
Quelle: Umweltbundesamt

Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Mitteln des Beratungshilfeprogramms (BHP) Projekte, die den Umweltschutz in Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie seit 2015 weiteren an die EU angrenzenden Staaten stärken.

Im Rahmen des Programms werden die neuen EU-Mitgliedstaaten und -Beitrittskandidaten bei der Übernahme und Umsetzung des EU-Umwelt-Acquis beraten. Die weiteren Staaten der Zielregionen werden bei einer Entwicklung unterstützt, die sich an europäischen Umweltstandards orientiert. Zweck des Programms sind der Austausch und Transfer von Wissen und Erfahrung in die Zielregion, um die dortigen Umweltverwaltungen zu stärken, Umweltstandards zu heben und Umweltinvestitionen vorzubereiten. Die im Rahmen der Projekte erreichten Ergebnisse umfassen Bildungsmaterialien, Handlungsleitfäden oder Politikempfehlungen zu möglichen Instrumenten, Maßnahmen und institutionellen Arrangements in den Zielländern. Die daraus resultierende Verbesserung der Kompetenzen und des Wissens der Adressaten der Beratung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation vor Ort und soll dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Für die Projekte stehen jährlich 2,74 Mio. Euro zur Verfügung.

Projektbeispiele sind in der Projektdatenbank des Beratungshilfeprogramms zu finden.

Themenfelder des Programms

Thematisch trägt das BHP je nach politischer Priorität in den Bereichen Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, ⁠Klima⁠ und Energie, Umwelttechnologien und Wirtschaft, Verkehr, Kreislaufwirtschaft, Naturschutz und ⁠Biodiversität⁠, Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbildung, Strahlenschutz, Luftreinhaltung, Chemikaliensicherheit und weiterem Kompetenzaufbau zur Umsetzung des EU-Umwelt-Acquis bzw. zur Stärkung von internationalen Übereinkommen in den Zielländern des Programms bei.

Die Maßnahmen der Beratungsleistungen

verfolgen unter anderem die folgenden Ziele:

  • Ratifizierung und Umsetzung internationaler eingegangener Übereinkommen und Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der ⁠UNECE⁠;
  • Erarbeitung von nationalen oder regionalen umweltpolitischen Programmen, Strategien und Plänen, z.B. durch die Zusammenfassung des derzeitigen nationalen Rechtsrahmens;
  • Entwicklung von Modellprojekten und vorbildlicher Praxis zur Einführung ressourcen- und umweltschonender Techniken;
  • Förderung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit, z.B. durch die Veranstaltung von internationalen Workshops oder Studienreisen;
  • Bildung von Netzwerken und Kommunikationsstrukturen, z.B. durch die Etablierung von Runden Tischen oder Arbeitsgruppen;
  • Erarbeitung von Arbeitshilfen zur selbständigen Umsetzung von rechtl. Verpflichtungen und Standards;
  • Aufbau von Bildungs- und Fortbildungsstrukturen, z.B. durch Train-the-Trainer Fortbildungen;
  • Verbesserung des Umweltbewusstseins sowie zur Entwicklung von Zivilgesellschaften, z. B. durch die Förderung von Nichtregierungsorganisationen;
  • Ertüchtigung von Behörden, z.B. durch konkrete Handlungsempfehlungen;
  • Maßnahmen zur Vorbereitung, Begleitung oder Nachsorge von Verwaltungspartnerschaften (Twinning-Projekte).

Die Projektservicestelle im Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) ist Ansprechpartnerin für Adressaten der Beratung sowie durchführende Organisationen und koordiniert die notwendigen Abstimmungen zwischen den Beteiligten. Sie handelt dabei im Auftrag des BMU. Die fachliche Begleitung der Projekte erfolgt durch die jeweils zuständigen Bundesoberbehörde.

Entwicklung von Beratungshilfeprojekten und Kriterien zur Bewertung

Beratungshilfeprojekte ergeben sich aus Nachfragen der Länder des Programmraums. Deren Regierungsorgane und weitere Institutionen können mit einer mündlichen oder schriftlichen Beratungsnachfrage (Projektskizze) an Deutschland herantreten. Meist geschieht das aus dem Arbeitskontext des ⁠BMU⁠ und seiner nachgeordneten Behörden heraus. Beratungsbedarf kann sich aber auch aus Situationsanalysen (z.B. Fortschrittsberichte der EU-Kommission, Umweltprüfberichte der UNECE) oder aus dem Umweltaktionsprogramm der ⁠OECD⁠ für die ⁠EECCA⁠-Staaten ergeben. Die Beratung zum auf diese Weise identifizierten Bedarf wird vom UBA als Dienstleistung in Auftrag gegeben.

Ausschreibungen zur Beauftragung einer Beratungsleistung werden vom Umweltbundesamt hier veröffentlicht.

Neben der Beauftragung einer Beratungsleistung können aus dem BHP auch Projekte von Organisationen des Bundes, der Länder, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von internationalen Organisationen und Einrichtungen im Rahmen einer Zuwendung gefördert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Beispielsweise hat der Antragsteller über offizielle Unterstützungsschreiben nachzuweisen, dass seine Projektidee im Zielland erwünscht ist. Neben einem langfristigen Entlastungseffekt für die Umwelt sollte die Projektidee eine politische Wirksamkeit sowie einen Modellcharakter erkennen lassen. Weitere Bewertungskriterien sind in den „Hinweisen für Antragsteller“ genannt. Sie können zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der Projektservicestelle im UBA angefordert werden (BHP-info [at] uba [dot] de).

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