Inhaltsverzeichnis
Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.
Autor*innen
Sonja Pfeil1, Wigbert Maraun1, Jörg Thumulla2, Sabine Weber-Thumulla2, Heidrun Hofmann3, Elke Bruns-Tober4, Martina Clemens-Ströwer5, Martin Wesselmann6, Peter Tappler71ARGUK-Umweltlabor GmbH
2anbus analytik GbmH
3Bremer Umweltinstitut GmbH
4Umwelt- und Gesundheitsinstitut
5Sachverständigenbüro für Baubiologie
6Gebbäudediagnostik Wesselmann GmbH
7IBO Innenraumanalytik OGEmpfohlene Zitierweise: Pfeil, S., Maraun, W., Thumulla, J., Weber-Thumulla, S., Hofmann, H., Bruns-Tober, E., Clemens-Ströwer, M., Wesselmann, M., Tappler, P. (2024). Gerüche in Innenräumen: Neues zum AGÖF-Geruchsleitfaden. Beitrag A14 zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a14
Gerüche in Innenräumen: Neues zum AGÖF-Geruchsleitfaden
Der AGÖF-Geruchsleitfaden wurde 2010 als erste praktikable Methode zur objektiven Prüfung und Bewertung von Gerüchen in der Innenraumluft vorgestellt und stellt ein wertvolles Instrument der Innenraumdiagnostik von Geruchsauffälligkeiten dar. In der neu geordneten Fassung werden viele Begriffe neu definiert, ein Geruchsrad als Schlüssel für Quellenzuordnungen oder z.B. ein Ablaufschema vorgestellt.
Einleitung
in den Jahren 2010 - 2013 als gemeinsames Projekt der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) und dem Arbeitskreis Innenraumluft, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) Wien, Österreich, erarbeitet und in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Inhaltlich unterscheiden sich die Leitfäden nur in wenigen Punkten [2].
Mit dem Geruchsleitfaden wurde eine Methode zur sensorischen Prüfung und Bewertung von Gerüchen in der Innenraumluft geschaffen, die mit einem trainierten Geruchs-Panel aussagekräftige, objektive, valide und statistisch abgesicherte Prüfungsergebnisse zur Bewertung und Beschreibung von Gerüchen hinsichtlich Charakteristik, Intensität, Hedonik und Akzeptanz ermöglicht.
In der Praxis erweist sich die Geruchsprüfung nach der im Leitfaden vorgeschlagenen Methodik als wertvolles Instrumentarium der Innenraumdiagnostik von Geruchsauffälligkeiten und hat sich für die Beurteilung von Geruchsproblemen auch im gerichtlichen Bereich bewährt. Dennoch hat die AGÖF über zehn Jahre nach Veröffentlichung der abschließenden Version des Geruchsleitfadens eine Überarbeitung beschlossen, um zwischenzeitlich gesammelte Erfahrungen aus Geruchprüfungen einfließen zu lassen.
Darüber hinaus zeigt sich, wie wichtig regelmäßiges Training der Geruchsprüfenden für die Praxis ist und dass es im Bereich der innenraumrelevanten Geruchsstoffe bisher an individuellen Schulungen und einer Vereinheitlichung der Kommunikation zur Charakterisierung von Geruchsstoffen fehlt.
Ein weiteres Ziel des Arbeitskreises wird daher neben der Aktualisierung des Leitfadens auch die Entwicklung eines praxisgerechten Schulungs- und Fortbildungskonzeptes zum Erkennen und zur verbalen Beschreibung von Geruchswahrnehmungen sein.
Das „AGÖF-Geruchsrad“
Das Geruchsrad dient zur Vereinheitlichung des Vokabulars für die qualitative Beschreibung von Gerüchen.
Um eine Quellen-Zuordnung für die Herkunft bzw. Ursache von störenden Gerüchen im realen Objekt zu erleichtern, ist es notwendig eine einheitliche Kommunikation bezüglich der Geruchsqualitäten zu entwickeln. Hierzu wird das „AGÖF-Geruchsrad“ (Abbildung 1) vorgestellt.
Zur Vereinfachung der Kommunikation über Gerüche wurden Basis-Gerüche differenziert und mit Farben assoziiert.
Die folgende Zusammenstellung der Geruchsqualitäten sowie der potenziellen Ursachen und Herkünfte ist nicht vollständig. Zuordnung von Geruchsqualität und Ursache müssen nicht eindeutig sein. Übergänge zwischen den einzelnen Kategorien sind möglich. Die Geruchsqualität einzelner Geruchsstoffe in Abhängigkeit ihrer Konzentration wurde bei der Auflistung nicht berücksichtigt (zum Beispiel Skatol, Chlornaphthaline).
Weitere Neuerungen im Geruchsleitfaden
Trigeminale Effekte
Der Leitfaden wird um die qualitative Bewertung eines „trigeminalen Effektes“ ergänzt.
Neben der Geruchswahrnehmung über die Riechschleimhaut spielt der Nervus trigeminus (5. Hirnnerv) zusätzlich eine wesentliche Rolle, da dieser für Temperatur-, Berührungs- und Schmerzreize verantwortlich ist (scharf, stechend, heiß etc.) [3].
Bewertung der gesundheitlichen Relevanz von Geruchswahrnehmungen
Mit Einführung eines Kapitels zur Wirkung von Gerüchen und deren Wahrnehmung sowie von inakzeptablen Gerüchen bei der Nutzung von Innenräumen soll der gesundheitlichen Bewertung der Geruchswahrnehmung mehr Beachtung zukommen.
Einführung des Konsens-Verfahrens als weiteres Bewertungsverfahren
Bei Geruchsprüfungen kann es zu uneinheitlichen Bewertungen, auch durch individuelle Unterschiede der Geruchswahrnehmung von Einzelmitgliedern des Prüferpanels kommen. Um dies in der gutachterlichen Gesamtbewertung zu berücksichtigen, kann in Anlehnung an DIN EN ISO 13299, Sensorische Analyse – Prüfverfahren – Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils [4], und DIN 10975, Sensorische Prüfverfahren - Expertengutachten zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung [5], auf das sogenannte „Konsens-Verfahren“ zurückgegriffen werden.
Bei Geruchsprüfungen kann es zu uneinheitlichen Bewertungen, auch durch individuelle Unterschiede der Geruchswahrnehmung von Einzelmitgliedern des Prüferpanels kommen. Um dies in der gutachterlichen Gesamtbewertung zu berücksichtigen, kann in Anlehnung an DIN EN ISO 13299, Sensorische Analyse – Prüfverfahren – Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils [4], und DIN 10975, Sensorische Prüfverfahren - Expertengutachten zur lebensmittelrechtlicDie qualitative und quantitative Geruchsbewertung durch mehrere Geruchsprüfende im „Konsens-Verfahren“ wird als ergänzendes Verfahren in den Leitfaden aufgenommen. Nach dieser Vorgehensweise wird die Geruchswahrnehmung der Geruchsprüfenden im Anschluss an die im Leitfaden beschriebene individuelle Beurteilung vor Ort diskutiert und der Geruchsbefund, sofern möglich, im Konsens zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt. Falls kein Konsens erzielt wird, kann gutachterlich auch ein Dissens beschrieben werden.hen Beurteilung [5], auf das sogenannte „Konsens-Verfahren“ zurückgegriffen werden.
Hygienischer Mangel
Hinsichtlich des Mangelbegriffs bedurfte es einer klareren Definition: „Ein Mangel meint juristisch die Abweichung der Ist- von der vertraglich geregelten Soll-Beschaffenheit einer Sache. Er liegt vor allem oft bei Kauf- und Werkverträgen vor. Rechtlich wird ausdrücklich zwischen zwei Mangelarten unterschieden: einem Sach- und einem Rechtsmangel“ [6]. Die Definition der Mangelbegriffe ist vielfältig und die Unterscheidung, zwischen einem technisch bedingten „Sach-“ oder sonstigem Mangel aus gutachterlicher Sicht nicht eindeutig zu treffen. Die Feststellung eines Mangels obliegt im Rechtsfall deshalb prinzipiell dem Gericht.
Eine geruchlich auffällige Situation ist in diesem Zusammenhang gutachterlich allenfalls als hygienischer Mangel begründbar.
Der Ekelbegriff
Gerüche, die die Basisemotion Ekel hervorrufen können, erfordern eine besondere Sensibilität von Seiten der Panelleitenden. Hier ist darauf zu achten, dass alle Arten verbaler und nonverbaler Äußerungen unterbleiben oder unterbunden werden.
Ablaufschema der Geruchsprüfung
Die graphisch anschauliche Anwendung des Geruchsleitfadens in einem Ablaufschema (Abbildung 2) bietet eine Orientierung der wesentlichen Punkte zur Vorbereitung, zum Ablauf und zur Auswertung von Geruchsprüfungen auf einen Blick:
In der Diskussion befinden sich aktuell noch Themen wie:
- Kritische Betrachtung zur Herkunft von Geruchsschwellenwerten
- Können Momentan-Befunde eines Geruchspanels im Rahmen einer Kurzzeitexposition auf die Bewertung langanhaltender Fehlgerüche also einer Langzeitexposition übertragen werden?
Auswertung eines Geruchsvergleichstests mit Riechstiften
Im realen Fällen vor Ort werden häufig unbekannte Gerüche oder Geruchsmischungen angetroffen, deren Quelle nicht in jedem Fall eindeutig zu erkennen ist. Geruchsprüfende müssen oftmals definierte Zielgerüche oder störende Gerüche vom normal-üblichen Eigengeruch des Objekts unterscheiden und in Einzelfällen auch nutzungs- (zum Beispiel durch Tierhaltung, in Raucherobjekten) oder einrichtungsbezogene (zum Beispiel Ledercouch) bedingte Gerüche zuordnen oder je nach Fragestellung aus der Geruchswahrnehmung auszublenden versuchen. Die vor Ort angetroffene Geruchqualität ist daher immer umgebungsabhängig.
Vom Arbeitskreis wurden deshalb in einem Selbstversuch ca. 100 innenraumrelevante Geruchsstifte der Technischen Universität (TU) Dresden umgebungsunabhängig von den Mitgliedsinstituten der Arbeitskreis-Mitglieder nach einem festgelegten Schema in Einzelprüfungen getestet. Hierbei wurde geprüft, ob die von der TU Dresden vorgegebenen Geruchscharakterisierungen mit den von unseren Geruchsprüfenden genannten übereinstimmen.
Die nur mit einem Code beschrifteten Geruchsstifte wurden von Geruchsprüfenden aus sieben AGÖF-Instituten hinsichtlich der Geruchscharakteristik beschrieben und auch nach der Farbskala des Geruchsrades eingeordnet.
Die dadurch gewonnen Erfahrungen sollen in den Leitfaden einfließen und als Grundlage für Schulungszwecke und zukünftig auch für die Prüfung der Geruchssachverständigen verwendet werden.
Geruchscharakterisierung
Von 49 Teilnehmenden wurden je Substanz zwischen 24 und 42 Datensätze zur qualitativen Geruchsbeschreibung geliefert.
Für die Einordnung der genannten Gerüche wurden die von der TU Dresden genannten Geruchscharakteristika herangezogen (nachfolgend in Klammern gesetzt aufgeführt). Die von den Geruchsprüfenden abgegebenen Geruchsbeschreibungen wurden dann als „sehr gute Übereinstimmung“ zugeordnet, wenn sie weitgehend diesen Leit-Begriffen entsprachen. Als weitere Kategorien für eine Trefferabstufung wurden „gute Übereinstimmung“ und „keine Übereinstimmung“ festgelegt.
Sehr gute Übereinstimmung
(100 Prozent der Probanden gaben eine korrekte Zuordnung ab):
Toluol (auch als „Lösemittel“)
Essigsäure
Benzothiazol (Gummi)
Linalool (blumig)
1-Hexen-3-on (Geruch nach Kunststoff, verbrannt)
Gute Übereinstimmungen
(90 – 97 Prozent der Probanden gaben eine korrekte Zuordnung ab)
Limonen +/-(citrus, orange, süsslich)
Nonanal (orangenartig, fruchtig)
Isopropanol (Desinfektionsmittel, Alkohol)
Ethylacetat (Nagellackentferner, Klebstoff, Lösemittel)
E-2-Nonenal (Pappe, Gurke, grün)
(2-) Acetylpyrazin (Popcorn, röstig, nussig, Reis)
Chlorothymol (Thymian, gummi, Gewürzartig)
Oxidiertes Polystyrol (Kunststoff, Styrol)
2,4,6-Trichlorphenol (Desinfektionsmittel, medizinisch)
Sotolon (Maggi, Suppengewürz)
Trimethylamin (fischig, ranzig)
α-Pinen (Kiefernholz, harzig, terpenartig)
Butanon (Nagellackentferner, fruchtig, Lösemittel)
Methanthiol (kohl faulig, schweflig)
Keine Übereinstimmung
(27-47 Prozent der Probanden wichen fundamental vom Zielgeruch ab)
Methylmethacrylat (2-MMA) (47 Prozent)
Oxidiertes Polyethylenterephthalat
Ethylacrylat
2-Methoxyphenol (33 Prozent)
Oxidiertes Polyamid-6, 6
Phenylessigsäure
Z-2-Penten-1-ol
E,E-2,4-Decadienal
Oxidiertes Leinöl (27 Prozent)
Thymol
Im Ergebnis ist festzustellen, dass von den überwiegend zertifizierten Geruchsprüfenden vor allem gut bekannte Geruchsstoffe hinsichtlich ihrer Geruchsbeschreibung eindeutig zugeordnet wurden. Weniger bekannte Gerüche oder Einzelkomponenten von Mischgerüchen wurden dagegen nicht einheitlich erkannt.
Auch scheint die Differenzierung von phenolisch-kresolischen Gerüchen und Gerüchen auf PAK-Basis im Einzelprüfverfahren schwierig.
Wesentlich ist, dass einige auch im Innenraum häufig vorkommende Stoffe wie 2-MMA, 2-Methoxyphenol oder oxidiertes Leinöl von den wenigsten Geruchsprüfenden erkannt wurden, da auch diese im Realfall in Mischungen unterschiedlicher Zusammensetzungen oder chemisch in veränderter Form (durch UV-Licht, oxidativ oder reaktiv, bei Altschäden durch Abnahme von Einzelkomponenten des Gemischs mit geringerem Siedepunkt etc.) auftreten können. Die qualitative Bewertung eines Einzelstoffes in Geruchsmischungen ist in vielen Fällen wenig zielführend. Dies begrenzt die Anwendbarkeit der Geruchsleitwerte [7] bei der innenraumhygienischen Bewertung von Geruchsproblemen bei Geruchsmischungen wie zum Beispiel bei Kautschukgeruch, 2-Komponentensysteme und anderen.
Bei der qualitativen Geruchswahrnehmung scheint vor allem die situativ und individuell erlebte Geruchserfahrung oder auch „Geruchslücken“ in der Geruchswahrnehmung der Einzelprüfenden zu uneinheitlichem „Erleben“ eines Geruches zu führen und damit zu wenig übereinstimmenden Geruchscharakterisierungen bei entsprechenden Mischungen oder weniger bekannten Einzelsubstanzen.
Um diesem Sachverhalt zu begegnen, ist die Beschreibung der wahrgenommenen Geruchscharakteristik im „Konsens-Verfahren“ - also nach gemeinsamer Charakterisierung eines wahrgenommenen Geruchs durch zwei oder mehr Geruchsprüfende geeignet. Durch die Kommunikation können psycho-physiologische Beeinflussungen der Geruchswahrnehmung zwischen den Geruchsprüfenden offengelegt und verbal angeglichen werden. Dies ist insbesondere für die Geruchscharakterisierung zur Quellenzuordnung hilfreich und erhöht die Sicherheit zur Ableitung einer sinnvollen weiteren Verfahrensweise.
Farbschema der Geruchszuordnung
Die Geruchswahrnehmung der Riechstifte wurde von den Probanden in die Kategorie der Basisgerüche nach den oben genannten Farben zugeordnet.
Auch hier zeigt sich große Übereinstimmung bezüglich gut bekannter Gerüche. Bei unbekannten Gerüchen fällt diese in der farblichen Zuordnung gering aus.
Fazit
Zehn Jahre nach der Veröffentlichung der Endversion des ersten Geruchsleitfadens wird die AGÖF eine überarbeitete Version veröffentlichen, in die die Erfahrungen aus praktischen Geruchsprüfungen mit unterschiedlichen Geruchssituationen seit der Veröffentlichung des Entwurfes im Jahr 2010 einfließen.
Eine weitgehende Verbesserung erfolgt bei der qualitativen Beschreibung von Gerüchen. Hier wird erstmals ein auf die Innenraumproblematik abgestimmter Geruchskatalog in Form eines Geruchsrades vorgestellt.
Wesentliche Ergänzungen wird es auch im Kapitel „“Anforderungen an die Prüfer“ geben. Hierzu wird das Schulungskonzept für die Zertifizierung von Geruchsprüfenden weiterentwickelt und der bzw. die Sachverständige Geruchsprüfer_in eingeführt. Diese müssen in der Lage sein, die Differenzierung und korrekte Zuordnung von innenraumrelevanten Geruchsstoffen durchzuführen und darüber hinaus auch Benennungen von Ursache und Herkunft von Geruchsstoffen angeben können.
Mit einer Fertigstellung des AGÖF-Geruchsleitfadens 2.0 ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen.
Literatur
- [1] AGÖF-Leitfaden „Gerüche in Innenräumen - sensorische Bestimmung und Bewertung" (AGÖF-Geruchsleitfaden), Aktualisierte Fassung vom 25.September 2013, online-Abruf 07.09.2022 https://www.agoef.de/orientierungswerte/agoef-geruchsleitfaden.html
- [2] Leitfaden Gerüche in Innenräumen – sensorische Bestimmung und Bewertung; Arbeitskreis Innenraumluft des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich, überarbeitete Version 2.3 vom 28.12.201
- [3] Duft und Geruch – Wirkungen und gesundheitliche Bedeutung von Geruchsstoffen, Mücke, W. und Lemmen, Ch., 2010, ecomed MEDIZIN Verlag
- [4] DIN EN ISO 13299:2016-09: Sensorische Analyse – Prüfverfahren – Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils
- [5] DIN 10975 April 2005: Sensorische Prüfverfahren - Expertengutachten zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung
- [6] Decker und Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/mangel/, letzter Abruf 12.02.2024
- [7] Sucker, K., Hameister, J., Debiak,, M., Gerull, F., Schröder, K., Grams, H., Röhl, C., Brosig, L., Scutaru, A.M., David, M. (2023) Bewertung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft – Weiterentwicklung des Geruchsleitwerte-Konzeptes des AIR. Bundesgesundheitsbl 2023 · 66:452–459. https://doi.org/10.1007/s00103-023-03682-8