Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Bitte wenden Sie sich dazu an den Datenschutzbeauftragten des Umweltbundesamtes (Herrn Udo Langhoff, Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau, E-Mail-Adresse: udo.Datenschutzbeauftragter@uba.de, Telefon: 030/8903-5141).
Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.
Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.
Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. Dies ist beim Umweltbundesamt nur dann nicht der Fall, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten zu fiskalischen Zwecken erfolgt.
Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen rechtfertigt ist. Das Recht gilt gemäß § 36 BDSG nicht, wenn eine öffentliche Stelle durch Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Recht auf Widerruf der Einwilligung – Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Zudem haben Sie das Recht, die Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 a) oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für das Umweltbundesamt ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, Tel. 0228/997799-0, poststelle@bfdi.bund.de, www.bfdi.de.