Ölheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten

Dirk Scharenberg aus dem Ruhrgebiet hat sich einen neuen Heizkessel installiert.zum Vergrößern anklicken
Einer Heizung, ob alt oder neu, sieht man nicht an, wie (in)effizient sie arbeitet.
Quelle: www.co2online.de/Alois Müller

Inhaltsverzeichnis

 

So heizen Sie klimaverträglich mit Öl

Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?

  • Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.
  • Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. 

Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?

  • Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.
  • Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.
  • Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.

Sie möchten weiterhin mit Öl heizen?

  • Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.
  • Achten Sie beim Erwerb einer Ölheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen (Brennwertgeräte statt Niedertemperaturkessel).
  • Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.
  • Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).
  • Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
  • Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
 

Gewusst wie

Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2- Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠Klima⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO2-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Bioöl, Palmöl, oder regenerativ erzeugtes Heizöl sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung.

Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte von vornherein mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das ⁠UBA⁠ rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus ⁠Klima⁠- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. 

Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird.

Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan": Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung
Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan"

Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung

Quelle: BMWK

Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Ölheizungen verursachen noch höhere Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen als Gasheizungen. Prüfen Sie daher den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie (mit Ökostrom betriebenen) Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich der Umstieg. Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem ⁠Klima⁠ schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau.

Heizen mit erneuerbaren Energien: Ölkessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Öl-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund.

Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.

Was Sie noch tun können:

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Hintergrund

Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdöl sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO2- und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdöl führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. 

Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ölkessel, die ab dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Heizöl aus Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Bioöle sind begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Ölkessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.

Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand.  

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen; dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Öl-Brennwertkesseln) sowie die CO- und Rußemissionen.

Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas oder Erdöl in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. 

Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠UBA⁠-Themenseiten:

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