Bundesfinanzdirektion Südwest: Beschaffung von Fernsehgeräten

Der Energieverbrauch durch neue Flachbildfernseher ist in den letzten Jahren aufgrund größerer Bildschirmdiagonalen gegenüber herkömmlichen Röhrenfernsehgeräten gestiegen. Insgesamt ist bei den Flachbildfernsehern eine große Spannbreite hinsichtlich des Energieverbrauchs festzustellen. Aus diesem Grund hat die Bundesfinanzdirektion Südwest im August 2011 den Kauf von Fernsehgeräten sowohl nach Energieeffizienz- als auch Umweltkriterien ausgeschrieben. Die Ausschreibung war in vier Lose aufgeteilt.
Die Ausschreibung erfolgte als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Angebote waren mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und elektronisch zu übermitteln.

Ausschlusskriterien waren Vorgaben zur Energieeffizienz:
- Verfügt das Gerät über ein gut sichtbares Bedienelement an der Vorderfront oder an der Seite, mit dem es in den Aus-Zustand versetzt wird?
- Beträgt der Energieverbrauch im ausgeschalteten Zustand (nach Betätigung des Ausschalt-Bedienelements), gemessen nach dem in der VO 642/2009 Anhang II Nr. 2 beschriebenen Verfahren:
• gleich oder weniger als 0,01 Watt, darf er im scheinbare Aus-Zustand 0,30 Watt betragen,
• mehr als 0,01 Watt, darf er im scheinbaren Aus-Zustand nur weniger als 0,10 Watt betragen.
- Erfüllt das Fernsehgerät die Vorgaben der Energieeffizienzklasse A entsprechend der EU-Verordnung 1062/2010 und beträgt gleichzeitig die Leistungsaufnahme im aktiven Betrieb nicht mehr als 160 Watt und wurde dies nach dem in der VO 642/2009 Anhang II Nr. 2 beschriebenen Verfahren gemessen?
- Ist die Abschaltautomatik nach VO-EG 642/2009 Anhang I 2 d beim Fernsehgerät als Standardeinstellung aktiviert?

Folgende Umweltkriterien sind als Bewertungskriterien vorgegeben worden:
- Erfüllung der Vorgaben der RAL-UZ 145 Ausgabe Januar 2011 oder gleichwertiger Vorgaben
- Besitzt das Gerät einen Umgebungslichtsensor zur automatischen Helligkeitskontrolle des Fernsehbilds und führt dieser im aktiven Betrieb zu einer Reduzierung der Leistungsaufnahme?
- Wird die Fernbedienung mit wiederaufladbaren Solarzellen betrieben?
- Ist das Verpackungsmaterial zu mindestens 80 % recycelbar?
- Ist das Gehäuse zu mindestens 55 % aus recyceltem Material hergestellt?
- Liegt der Quecksilbergehalt bei 0,0 mg?
- Liegt der Anteil an Blei bei 0?
- Wird die Funktionsfähigkeit der Fernsehgeräte für drei Jahre oder mehr ab Auslieferungstag garantiert?

Hinweis des Umweltbundesamtes:
Die Vergabegrundlage des Blauen Engels für Fernsehgeräte wurde inzwischen weiterentwickelt.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Die Geräte sind trotz der hohen Anforderungen an die Energieeffizienz preislich nicht teurer als die Geräte, die in der abgelaufenen Rahmenvereinbarung angeboten wurden, 52"-Geräte sind netto sogar um fast 180 € billiger. Einzig 32"-Gerät sind um fast 150 € netto teurer geworden.

Verwendete Arbeitshilfen

Eine wichtige Arbeitshilfe für die Erstellung der Ausschreibung war die „Vergabegrundlage für Umweltzeichen: Fernsehgeräte - RAL-UZ 145“ (Ausgabe Januar 2011). Die Erfüllung dieser Vorgaben war nachzuweisen durch:
- Vorlage der jeweiligen Zertifizierung oder
- Vorlage eines Datenblatts/einer Produktbeschreibung aus dem/der das Umweltzeichen "Blauer Engel" oder ein gleichwertiges Umweltzeichen ersichtlich ist
- Vorlage von technischen Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

  • Ausschreibungstext
  • Bewertungsschema zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots
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 Fernseher