DBFZ: Beschaffung von Stühlen und Konferenztischen

Anfang 2019 schrieb das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) diese Produkte in Losen aus: Drehstühle (50 Stück), Tagungsstühle (220 Stück), Kantinenstühle (116 Stück), Besprechungsstühle (52 Stück), Konferenztische (50 Stück).

Folgende Umweltanforderungen wurden in der Ausschreibung aufgestellt:

  • Die Gestaltung der Verbindung von unterschiedlichen Materialen ist für eine sortenreine Trennung modular zu halten.
  • Verschleißteile sind einfach austauschbar. Für die Verschleißteile (z.B. Gasfedern, Rollen, Gleiter, Bezugsmaterialien) stehen Ersatzteile bis mindestens zum 31.12.2024 zur Verfügung.
  • Alle Holzelemente müssen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die angebotenen Holzprodukte müssen gemäß FSC 100%, PEFC oder vergleichbarer Standards zertifiziert sein.
  • Allen Holzelementen, einschließlich eventueller Beschichtungen, dürfen keine Holzschutzmittel (Fungizide, Insektizide, Brandschutzmittel) und keine halogenorganischen Verbindungen zugesetzt sein. Holzoberflächen müssen umwelt- und gesundheitsverträglich behandelt sein (z.B. geölt, gewachst, Lack auf Wasserbasis). Die eingesetzten Holzmaterialien dürfen bestimmte Emissionswerte im Innenraum nicht überschreiten.
  • Der Einsatz von Flammschutzmitteln (außer anorganische Ammoniumphosphate, andere wasserabspaltende Minerale und Blähgraphit) ist nicht zulässig.
  • Alle Holzwerkstoffe müssen den Anforderungen des DE-UZ 76 entsprechen.
  • Nur Eisen und Stahl sowie Aluminium und Aluminiumlegierungen (bei der Verwendung von Aluminium müssen mindestens 30 Massenprozent Sekundäraluminium eingesetzt werden) dürfen als Metalle eingesetzt werden.
  • Es gibt Anforderungen an alle verwendeten Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe und Zusätze bei Kunststoffen.
  • Der Einsatz von Bioziden (außer solchen, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder oben aufgeführte Flammschutzmittel) ist nicht zulässig.
  • Eingesetzte Verpackungen müssen aus Recyclingpapier bestehen, das zu 100 % Altpapierfasern enthält. Folien bzw. Schrumpffolien sind nicht zugelassen. Die Verpackungen sind nach Aufstellung der Ausstattungsgegenstände vom Auftragnehmer zurückzunehmen und entweder selbst zu verwerten oder nachweislich einem Sammel- und Verwertungssystem zuzuführen.
  • Der Hersteller muss über ein Umweltmanagement-System – etwa nach ISO 14001, ⁠EMAS⁠ II oder darüberhinausgehende (auch eigenen) Kriterien – verfügen.

Für die fünf Lose sind insgesamt 34 Angebote eingegangen. Es wurden die Umweltgütezeichen: FSC 100 %, PEFC, Blauer Engel sowie die gängigen Umweltmanagementsysteme vorgelegt. Die auf Grundlage der genannten Umweltgütezeichen geforderten Kriterien konnten problemlos erfüllt werden.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Da es sich um eine Erstausstattung handelt, können keine Einsparungen zu einem Vorgängerprodukt genannt werden.

Verwendete Arbeitshilfen

Arbeitshilfen: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Verwendung von Kriterien der folgenden Umweltzeichen: FSC, PEFC, Blauer Engel

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

  • Ausschreibungstext
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 Stühle  Tische