Ideen gefragt: Wasch- und Reinigungsmittel besser kennzeichnen

Eine Frau liest Etiketten von Reinigungsmitteln.zum Vergrößern anklicken
Welches Produkt ist umweltfreundlicher?
Quelle: Pavel Losevsky / Fotolia

Die Europäische Kommission prüft, ob eine Vereinfachung der Kennzeichnung von Produkten wie Wasch- und Reinigungsmittel möglich ist. Sie ruft in einer öffentlichen Konsultation Einzelpersonen auf, ihre Meinung über das Portal „Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!“ einzubringen. Interessierte können Vorschläge machen, welche Hinweise sie auf dem Etikett sehen möchten.

Ob ein Wasch- und Reinigungsmittel für die Umwelt und/oder Gesundheit möglicherweise problematisch ist, ist nicht immer leicht zu erkennen, da deren Etiketten oftmals mit Informationen überladen sind. Für viele Verbraucher*innen sei es schwierig, Etiketten von Wasch- und Reinigungsmitteln zu lesen und zu verstehen. Zu diesem Resultat kommt eine Evaluation der EU, die in einem Bericht zusammengefasst ist. Das EU-Papier „INCEPTION IMPACT ASSESSMENT“ ist nun Grundlage für eine öffentliche Konsultation. Die Evaluation habe auch ergeben, dass die Informationen zu chemischen Produkten mit Hilfe digitaler Angebote wie zum Beispiel Apps verbessert werden könnte.

Die Europäische Kommission holt sich regelmäßig die Meinung von Bürger*innen und interessierten Kreisen ein, um neue politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu entwickeln. Ziel ist es zum einen, zu gewährleisten, dass die Richtlinien und Verordnungen tatsächlich durchführbar sind und zum anderen, dass betroffene Personen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Bis zum 20. September 2021 besteht deshalb die Möglichkeit unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12992-Chemikalien-Vereinfachung-und-Digitalisierung-der-Kennzeichnungsvorschriften_de Vorschläge für verständliche Etikettierungen und Informationen über Chemikalien unter anderem in Wasch- und Reinigungsmitteln abzugeben. Die EU-Kommissionen wertet die Rückmeldungen aus und berücksichtigt diese im weiteren Gesetzgebungsprozess.

Warum sollten sich Bürger*innen am Konsultationsprozess der EU beteiligen?

Wasch- und Reinigungsmittel werden täglich verwendet. Sie bestehen jedoch zum Teil aus Substanzen, die nicht oder nicht leicht biologisch abbaubar sind und sich in der Umwelt oder Organismen anreichern können. Einige Inhaltsstoffe können zudem problematisch für Allergiker sein.

Im Jahr 2019 wurden deutschlandweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel allein zur privaten Nutzung verkauft. Daraus resultierte ein Eintrag von ca. 525.000 Tonnen an Chemikalien in das Abwasser. Allein der Anteil schwer biologisch abbaubarer Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln betrug im Jahr 2019 in Deutschland rund 30.900 Tonnen. Trotz der Bemühungen des Europäischen Verbandes A.I.S.E., den Anteil schwer abbaubarer Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln zu reduzieren, ist in Deutschland der Anteil der nicht leicht biologisch abbaubaren Bestandteile von 4,1 Prozent im Jahr 2005 auf 5,9 Prozent im Jahr 2019 gestiegen, so der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel.

Vorschläge des Umweltbundesamt zur Etikettierung von Wasch- und Reinigungsmitteln

Damit Bürger*innen bei Kaufentscheidungen über Produkte zur Haushaltsreinigung und zum Waschen ihrer Wäsche Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigen können, sind aussagekräftige Etiketten und eindeutige Siegel notwendig. Zusätzliche Informationen könnten über digitale Formate zur Verfügung gestellt werden.

Die Schriftgröße und der Kontrast sollten so festgelegt werden, dass die Lesbarkeit gewährleistet ist. Regelungen dazu gibt es bereits bei der Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln oder von Lebensmitteln.

Als Öko-Label sollten nur Siegel der sogenannten ISO-Systematik als „Typ I“ bezeichneten, wie beispielsweise „Der Blaue Engel“ oder das „EU-Ecolabel“, zugelassen sein. Diese Label dürfen nur dann vergeben werden, wenn der Einsatz gefährlicher Stoffe reduziert und gleichzeitig die Reinigungsleistung geprüft wird.

Es ist bereits gesetzlich über die Classification, Labelling and Packaging Verodnung (⁠CLP⁠-VO) geregelt, dass Gefahrensymbole und deren wörtliche Übersetzung die Produkte charakterisieren und so indirekt Aufschluss über gefährliche Eigenschaften der Produkte geben sollen. Angaben zu allergenen Stoffen sollen über zusätzliche Gefahren informieren. Aus Sicht des Umweltbundesamt wäre darüber hinaus eine vollständige Inhaltsstoffliste auf dem Etikett wünschenswert, so wie das bei Kosmetikprodukten bereits Praxis ist. Eine Verlinkung der Angaben auf der Verpackung mit zusätzlich digital verfügbaren Informationen zur Produktsicherheit, wie zum Beispiel den Eigenschaften der Stoffe und ihrer Funktion im Produkt, wäre für Bürger*innen ein Gewinn.

Das UBA hat diese Meinung bereits im laufenden Konsultationsprozess der EU, vertreten. Die öffentliche Konsultation ist nun der letzte Schritt einer umfangreichen Beteiligungsphase verschiedenster Institutionen und Personen.