Hat „Panorama“ recht?
UBA-Gutachten verdeutlichen Risiken der Fracking-Technologie.
UBA-Gutachten verdeutlichen Risiken der Fracking-Technologie.
Die NDR-Sendung „Panorama“ behauptet am 4. September in dem Beitrag „Brennende Wasserhähne: Wie gefährlich ist Fracking?“, das UBA gäbe das Fazit seiner zweiten Teilstudie zu den Umweltauswirkungen von Fracking falsch wieder. Demnach ließen sich aus diesem Gutachten keine unbeherrschbaren Risiken ableiten. Diese Darstellung ist irreführend.
Die Risikobewertung des Umweltbundesamtes für das Schiefer- und Kohlegasfracking basiert nicht auf dem vom NDR zitierten Gutachten der RISK COM GmbH aus dem Jahr 2014. Diese basiert auf dem Gutachten der Firma ahu AG und dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wasser, IWW. Diese wurde 2012 veröffentlicht. Bei den Studien handelt es sich um eigenständige Teilgutachten, die unter dem Haupttitel „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.“ veröffentlicht worden sind.
Das erste Gutachten der ahu AG und des IWW trägt den Untertitel „Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“. Diese Studie untersucht unter anderem die Umweltauswirkungen des Frackings auf das Grundwasser und die Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Einsatz der Fracking-Technologie im Rahmen der Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbunden sein können.
Das zweite Gutachten der RISK COM GmbH trägt den Untertitel „Grundwassermonitoringkonzept, Frackingchemikalienkataster, Entsorgung von Flowback, Forschungsstand zur Emissions- und Klimabilanz, induzierte Seismizität, Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt“. Es dient in erster Linie dazu, Maßnahmen und Regelungen zu erarbeiten, um die bestehenden Risiken der Fracking-Technologie zu minimieren. Zum Beispiel, die Entwicklung eines Grundwassermonitoringkonzeptes, die Erstellung eines bundesweiten Frackingchemikalienkatasters sowie die umweltverträgliche Entsorgung des Flowbacks.
Die Bewertung der Fracking-Technologie als „Risikotechnologie“ basiert auf der Gesamtschau dieser beiden Teilstudien, die Einschätzung der Risiken im Wesentlichen auf der ersten Teilstudie. Das Umweltbundesamt hat in der Pressemitteilung vom 30. Juli 2014 und in einer Pressekonferenz seine Risikobewertung und die aus seiner Sicht wichtigen Schlussfolgerungen aus beiden Gutachten ausführlich dargelegt. Diese Zusammenhänge haben wir der Panaroma-Redaktion am 4. September vor Ausstrahlung der Sendung schriftlich per Email erläutert.
Die Redaktion des NDR hat dem UBA zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass sie mögliche Widersprüche zwischen dem Gutachten der RiskCOM GmbH und der Risiko-Einschätzung des Umweltbundesamtes ansprechen möchte und eine entsprechende Kommentierung der Äußerung der Firma bzw. deren Leiter Herrn Dannwolf wünscht. Bei so einer Vorgehensweise hätten sich die vermeintlichen Widersprüche schnell aufklären lassen.
Die Bundesregierung wird demnächst einen Gesetzesvorschlag für die Anwendung der Fracking-Technologie vorlegen. Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamtes dringend geboten, da für die Anwendung dieser Technologie in Deutschland bisher kein klarer gesetzlicher Rahmen existiert. Zudem bestehen eine Reihe an Wissenslücken, die Risiken für Mensch und Umwelt bergen können. Zur Gewinnung von Schiefergas- und Kohlegas bestehen in Deutschland zum Beispiel kaum konkrete Erfahrungen. Völlig ungeklärt ist die Aufbereitung des sogenannten Flowbacks, der Spülungsflüssigkeit, die während des Bohrens und Frackens und kurz danach wieder oberirdisch austritt. Dieser Flowback enthält neben den zum Fracken verwendeten und eingebrachten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund, etwa Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe oder örtlich sogar radioaktive Substanzen. In Deutschland wurde bisher kein Flowback aufbereitet und wieder eingesetzt. Noch immer ist die Verpressung von Flowback in den Untergrund der ausschließliche Entsorgungspfad. Zu diesem Ergebnis kommt das zweite Teilgutachten der Firma RiskCom.