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Wirkstoffprüfung

Chemikalien

Zulassungsverfahren

Rechtliche Regelungen

Die Zulassung von Bioziden ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt und erfolgt in einem gestuften Verfahren. Das Zulassungsverfahren soll erreichen, dass nur noch geprüfte Biozidprodukte, deren Wirkung auf Mensch und Umwelt als akzeptabel bewertet wurde und die hinreichend wirksam sind, auf den Markt kommen. weiterlesen

Chemikalien

Wirkstoffgenehmigung

rotes Puzzelteil mit Paragrafenzeichen

Biozide sind Stoffe, die für die Bekämpfung von Organismen, die schädlich für Gesundheit oder Materialien sein können, verwendet werden. Aus der Verwendung von Biozidprodukten können aber auch Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt resultieren. Aus diesem Grund müssen alle bioziden Wirkstoffe EU-weit geprüft werden. Nur genehmigte Wirkstoffe dürfen in Verkehr gebracht werden. weiterlesen

Chemikalien

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel müssen in der Europäischen Union genehmigt werden. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen werden national zugelassen, wobei eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen in der EU vorgesehen ist. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Umweltbundesamt nimmt die Umweltrisikobewertung vor. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt