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Kraftstoffe

Klima | Energie

Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das UBA bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen

Verkehr

Kraftstoffe und Antriebe

Ein Mann tankt Benzin

Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig. weiterlesen

Klima | Energie

Vollzug der 37. BImSchV: Anrechnung strombasierter Kraftstoffe

Wer in der EU Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss bis 2020 die Treibhausgasemissionen, die bei der Nutzung seiner Kraftstoffe entstehen, um 6 Prozent reduzieren. Welche Mengen Kraftstoff aus welchen Anlagen für die Senkung der Emissionen angerechnet werden dürfen, prüft für den Bereich „strombasierte Kraftstoffe“ ab Anfang 2018 das UBA. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen

Klima | Energie

Energieversorgung

Windpark-Baustelle im Meer

Die die Versorgung mit Strom, Wärme und Kraftstoffen basiert derzeit überwiegend auf fossiler Energie. Sie verursacht etwa 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemission. Daher ist es notwendig, die Energieversorgung grundlegend umzustrukturieren, um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt