Die Verordnung (EU) 2024/573 mit ihren Durchführungsverordnungen stellt neue Anforderungen an Zertifizierungen für bestimmte Tätigkeiten. Teilweise sind Aufstockungskurse notwendig oder bereits absolvierte Weiterbildungen bedürfen einer Anerkennung. Bis spätestens 12. März 2029 ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs oder einem Bewertungsverfahren verpflichtend. weiterlesen