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Wie funktioniert die Kommunikation zwischen Herkunftsnachweisregister (HKNR) und dem Netzbetreiber (NB) bei komplexen Anlagen?

Dem NB liegen bei komplexen Anlagen mehrere Erzeugungs- und/oder Eigenverbrauchs-ZPB für eine Anlage vor. Der Anlagenbetreiber erfasst bei der Anlagenregistrierung alle zu seiner Anlage gehörigen ZPB und hinterlegt im Register eine Berechnungsformel, die den Messaufbau wiedergibt. Aus dieser Berechnungsformel geht hervor, welche Strommenge tatsächlich in der Anlage erzeugt und ins Netz einspeist wird. Das bedeutet, dass die Berechnungsformel die Gesamtheit der Zähl- und Messgeräte sowie alle weiteren nicht gemessen Eigenverbrauchsmengen abbildet. Für nicht gemessene Eigenverbrauchsgeräte gibt der Anlagenbetreiber eine pauschale Strommenge an. Die Berechnungsformel ist von einem Umweltgutachter bei Anlagen größer als 100 kW zu bestätigen. In dem Fall, dass alle ZPB zu einem virtuellen Zählpunkt vom Netzbetreiber zusammengefasst werden und sofern sich aus diesem die Strommenge ergibt, die die Anlage erzeugt und tatsächlich ins Netz einspeist, muss der Anlagenbetreiber die Bezeichnung dieses virtuellen Zählpunktes angeben. Das HKNR fordert entweder zu allen ZPB oder zu einer virtuellen ZPB die Stamm- und Messdaten an.

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 HKNR

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