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Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Schadstoffen in Bekleidung?

In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt zunächst in der Eigenverantwortlichkeit des Herstellers. Die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften ist Sache der Bundesländer.

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Schlagworte:
 Nachhaltige Produktion

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