Suchen

Welche Ausprägungen der MSCONS-Nachrichten an das Herkunftsnachweisregister (HKNR) sind zulässig? (VL –Zählerstands-MSCONS, EM-Mengen-MSCONS,…)?

Bei einer registrierenden Lastgangmessung (RLM) werden MSCONS in der Ausprägung „LG“ oder „TL“ versendet. Eine zusätzliche Übertragung, insbesondere von Zählerständen, findet bei RLM nicht statt. Bei nicht mit RLM ausgestatten Erzeugungsanlagen (SEP) wird eine MSCONS in der Ausprägung „VL“ versendet. Die Energiemenge ergibt sich als Differenz zur vorhergehenden Übermittlung des Zählerstands. Die Berechnung der Energiemenge erfolgt im HKNR unter Berücksichtigung des Wandlerfaktors.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 HKNR

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt