Auf dem Weg: Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland
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Seit nunmehr fünf Jahren verpflichtet § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die öffentliche Hand zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaftsziele beizutragen. Das Gesetz definiert Anforderungen an die Zirkularität der zu beschaffenden Erzeugnisse. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) formuliert zudem Maßnahmen, damit Kreislaufwirtschaftsaspekte in die Praxis überführt werden.

Das Umweltbundesamt lud gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) zum Fachworkshop „Auf dem Weg: Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung“ am 6. Mai 2025 in das Umweltbundesamt nach Dessau-Roßlau ein. Der Fachworkshop widmete sich insbesondere folgenden Fragen: Wie kann die Beschaffung wiederaufbereiteter Produkte gelingen? Welche Anforderungen sind zu stellen, um beschaffte Produkte länger nutzen zu können? Wie kann die Weitergabe nicht mehr genutzter, aber noch funktionierender Produkte umgesetzt werden? Wie kann die Umsetzung einer zirkulären Beschaffung zielführend gemonitort werden?

Es wurden Handlungsansätze, Hilfestellungen und gute Praxisbeispiele präsentiert sowie konkrete Schritte und Ansätze zur weiteren Anwendung diskutiert, um die im KrWG formulierten Anforderungen an die Zirkularität sowie die Maßnahmen der NKWS in konkretes Handeln zu überführen.

Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Mitarbeiter*innen aus öffentlichen Verwaltungen, speziell aus Vergabe- und Bedarfsstellen, sowie an Beratungsstellen, Fachexperten*Fachexpertinnen und Politikakteure*Politikakteurinnen mit Bezug zur zirkulären Beschaffung.

Programm und Präsentationen

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