Die Belastung lässt sich aber einfach senken: Eltern und Kindertagesstätten sollten beim Kauf auf Produkte setzen, die keine besorgniserregenden Weichmacher enthalten. „Händler und Vertreiber sind verpflichtet, den Konsumenten auf Nachfrage mitzuteilen, ob etwa ein neuer Bodenbelag besorgniserregende Weichmacher enthält. Das europäische Chemikalienrecht REACH verpflichtet den Handel, innerhalb von 45 Tagen über Inhaltsstoffe aus der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe Auskunft zu erteilen. Eltern und Kitas sollten dieses Recht nutzen“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem sich gezielt beim Handel nachfragen lässt.
Die vier kommerziell wichtigsten Weichmacher hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe - die sogenannte Kandidatenliste - aufgenommen. Weitere Phthalate stehen auf der Agenda. Mit der Aufnahme verbunden sind weitreichende Auskunftspflichten für Hersteller, Importeure und Handel - und Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger. Hier kann jeder gezielt sein Kaufverhalten steuern und auf im Handel ebenfalls verfügbare Alternativen ausweichen.
REACH geht noch weiter: Für drei Phthalate gilt ab 2015 eine Zulassungspflicht. Dann muss jegliche Verwendung dieser Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur einzeln beantragt werden. Zwar sind es bis dahin noch vier Jahre, doch das Signal kommt am Markt an: Viele PVC-Hersteller sind auf Produkte ohne besorgniserregende Weichmacher umgestiegen. Das UBA empfiehlt, vorsorglich auf Weich-PVC ganz zu verzichten. Bei vielen Produkten lohnt auch der Umstieg auf Alternativen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Dieses kennzeichnet Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind und die Gesundheit nicht belasten.