Die Anforderungen zur Begrenzung der Emission organischer Luftschadstoffe bei industriellen und sonstigen gewerblichen Anlagen sind im wesentlichen in Nr. 3.1.7 der TA Luft geregelt. Organische Stoffe siknd entsprechend ihrer Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in drei Klassen eingeteilt. Diesen Klassen sind Grenzwerte zugeordnet, die bei Anlagen, aus denen diese Stoffe emittiert werden, nicht überschritten werden dürfen.
Reihe
Texte | 33/1997
Seitenzahl
46
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Steffi Richter, Dr. Marike Kolossa
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
5058 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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