Luftdaten

Mehrmals täglich ermitteln Fachleute an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität unserer Luft. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen.

Bitte beachten Sie Folgendes: Aktuelle Daten gelten immer als vorläufig und können sich nach qualitätssichernden Maßnahmen noch ändern. Weiter zurück liegende Daten werden sukzessive durch qualitätsgesicherte Daten ersetzt.

Jahresbilanzen

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Der PM₁₀-Tagesmittelwert darf nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr 50 µg/m³ überschreiten. Der PM₁₀-Jahresmittelwert darf 40 µg/m³ nicht überschreiten. Der höchste tägliche 8-Stundenmittelwert darf 10 mg/m³ nicht überschreiten. Ozonwerte über 120 µg/m³ (höchster täglicher 8-Stundenmittelwert) sollen an höchsten 25 Tagen im Kalenderjahr auftreten, gemittelt über 3 Jahre. Ab einem Stundenwert über 180 µg/m³ gilt die Informationsschwelle als überschritten, ab 240 µg/m³ die Alarmschwelle. Der AOT40 soll im 5-Jahresmittel den Wert von 18.000 µg/m3 ·h nicht überschreiten. Als langfristiges Ziel soll der AOT40 pro Einzeljahr 6.000 µg/m3 ·h nicht überschreiten. Stundenmittelwerte dürfen nicht öfter als 24-mal im Jahr 350 µg/m³ überschreiten. Der SO₂-Tagesmittelwert darf nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr 125 µg/m³ überschreiten. Der NO₂-Jahresmittelwert darf 40 µg/m³ nicht überschreiten. Stundenmittelwerte dürfen nicht öfter als 18-mal im Jahr 200 µg/m³ überschreiten. Der Jahresmittelwert darf 0,5 µg/m³ nicht überschreiten, dies entspricht 500 ng/m³. Der Jahresmittelwert soll 1 ng/m³ nicht überschreiten. Der Benzol-Jahresmittelwert darf 5 µg/m³ nicht überschreiten. Der PM2,5-Jahresmittelwert darf 25 µg/m³ nicht überschreiten. Der Jahresmittelwert soll 6 ng/m³ nicht überschreiten. Der Jahresmittelwert soll 5 ng/m³ nicht überschreiten. Der Jahresmittelwert soll 20 ng/m³ nicht überschreiten.

* Nach § 20 bzw. § 21 der Richtlinie 2008/50/EG können Überschreitungen des PM₁₀-Tagesmittelgrenzwertes aufgrund von natürlichen Quellen bzw. Streusand oder -salz im Winterdienst abgezogen werden.

* Passivsammler mit Monatsmittelwerten können keine Stundenüberschreitungen aufgrund der zeitlichen Auflösung erfassen.

* AOT40: Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb. Der Wert gibt die kumulierte Differenz zwischen dem gemessenen 1-Stunden-Mittelwert über 80 μg/m³ und 80 μg/m³ während einer gegebenen Zeitspanne (8:00 – 20:00 MEZ während der Vegetationsperiode) an.

Fachgebiet II 4.2
Beurteilung der Luftqualität

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