Luftdaten i
Bitte beachten Sie Folgendes: Aktuelle Daten gelten immer als vorläufig und können sich nach qualitätssichernden Maßnahmen noch ändern. Weiter zurück liegende Daten werden sukzessive durch qualitätsgesicherte Daten ersetzt.
Jahresbilanzen
* Nach § 20 bzw. § 21 der Richtlinie 2008/50/EG können Überschreitungen des PM₁₀-Tagesmittelgrenzwertes aufgrund von natürlichen Quellen bzw. Streusand oder -salz im Winterdienst abgezogen werden.
* Passivsammler mit Monatsmittelwerten können keine Stundenüberschreitungen aufgrund der zeitlichen Auflösung erfassen.
* AOT40: Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb. Der Wert gibt die kumulierte Differenz zwischen dem gemessenen 1-Stunden-Mittelwert über 80 μg/m³ und 80 μg/m³ während einer gegebenen Zeitspanne (8:00 – 20:00 MEZ während der Vegetationsperiode) an.
Kontakt
Fachgebiet II 4.2
Beurteilung der Luftqualität
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