AK EAG-Behandlungsanforderungen

Zur Einbindung der relevanten Akteure in dem Prozess zur Aufstellung von Behandlungsanforderungen für eine potenzielle Behandlungsverordnung wurde ein Arbeitskreis (AK) eingerichtet, der durch themenspezifische Arbeitsgruppen (AG) begleitet wurde. Der AK setzte sich aus gleichbleibenden Experten zusammen. In diesem wurden übergreifende und grundlegende ökologische sowie wirtschaftliche Themen bezüglich der Behandlung von EAG aufgegriffen und diskutiert. Aufgaben des Arbeitskreises waren der Wissenstransfer und ein Austausch mit den Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft. Weiterhin standen die Entwicklung, Diskussion und Bewertung von Anforderungen an die Behandlung von EAG unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte im Fokus. Dabei wurde das Umweltbundesamt bei der Erarbeitung von konkreten Behandlungsanforderungen vom Arbeitskreis beraten. 

Dem AK waren mehrere AGs zu verschiedenen Schwerpunktthemen untergeordnet:

  • AG 1: Leiterplatten und ressourcenrelevante Bauteile
  • AG 2: Bildschirmgeräte
  • AG 3: Photovoltaikmodule
  • AG 4: Kunststoffe
  • AG 5: Schadstoffentfrachtung
  • AG 6: Kühlgeräte

Die AGs stellten dem ⁠UBA⁠ in mehreren Treffen den aktuellen Stand der Technik bei der Behandlung von EAG dar und informierten über neue Behandlungsverfahren – teilweise noch im Pilot- oder Labormaßstab befindlich – und technologische Neuentwicklungen. Ebenfalls stand eine beratende Funktion bei der Entwicklung von Behandlungsanforderungen im Fokus. Im Zeitraum von Frühjahr 2016 bis Frühjahr 2017 wurden die Treffen der AGs als teilnehmeroffene Fachgespräche mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Elektroaltgerätebehandlung und -entsorgung, der Wissenschaft, Herstellern von EAG, Umwelt, Sozial- und Industrieverbänden und Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt.

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