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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Trinkwasser

Trinkwasserverteilung

Letzte Änderung: 04.05.2012

In einem Wasserwerk aufbereitetes oder direkt einem Hausbrunnen entnommenes Trinkwasser kommt auf seinem Weg bis zum Wasserhahn mit vielen Materialien in Kontakt. Eine mögliche Beeinträchtigung des Trinkwassers durch chemische Stoffe oder durch eine mikrobielle Verkeimung lässt sich mit Hilfe hygienischer Anforderungen an die Materialien vermeiden. Die Hausinstallation für Trinkwasser ist der Bereich des Verteilungsnetzes, von dem in dieser Hinsicht das größte Risiko ausgeht. Manche Materialien - wie Blei - sind für die Verteilung einwandfreien Trinkwassers nicht geeignet und daher gegen besser geeignetes Material auszutauschen.

Das Umweltbundesamt beschäftigt sich mit den hygienischen Anforderungen an die Trinkwasserverteilung und besonders an die verwendeten Werkstoffe und Materialien.

Die vier EU-Mitgliedstaaten (MS) Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien („4 MS“) haben eine Zusammenarbeit dieser 4 MS zur Harmonisierung der Prüfungen zur hygienischen Eignung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser vereinbart. Das Umweltbundesamt ist an diesem Prozess aktiv beteiligt.

Zur hygienischen Bewertung organischer Materialien im Kontakt mit Trinkwasser gibt das Umweltbundesamt Leitlinien in Form verschiedener Empfehlungen heraus. Die KTW-AG berät das Amt dabei. Die „Beschichtungsleitlinie” und die „Schmierstoffleitlinie” enthalten jeweils im Anhang eine Liste mit Produkten, welche die hygienischen Anforderungen erfüllen.

Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe werden vom Umweltbundesamt in einer Empfehlung gelistet, die derzeit als Entwurf vorliegt.

Das Umweltbundesamt lässt keine Produkte zu und führt auch keine Zertifizierung durch, sondern erarbeitet die grundlegenden und speziellen Anforderungen zur hygienischen Beurteilung von Werkstoffen und Materialien. Neben den hygienischen Anforderungen müssen die Bauteile der Wasserversorgungsanlagen auch technische Ansprüche erfüllen. In Deutschland zertifiziert z.B. die DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) Cert GmbH Produkte, die für den Kontakt mit Trinkwasser geeignet sind.

Für die Bewertung der metallenen Verunreinigungen sind die einschlägigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des Wochenmittelwertes für die Parameter Kupfer, Blei und Nickel der Trinkwasserverordnung 2001 gab das Umweltbundesamt eine so genannte Probenahmeempfehlung heraus.

Die rechtliche Bedeutung der Empfehlungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes wurden am Beispiel der "Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser" untersucht.

 

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