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Letzte Änderung: 31.05.2011
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerversorgung bis 2010 auf mindestens 12,5 % (eine Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2000) und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Hierzu soll auch die Offshore-Windenergienutzung einen Beitrag leisten.
Aus Sicht des Meeresschutzes ist nur ein stufenweiser Ausbau der marinen Windenergienutzung möglich, da es sich um einen großflächigen und langfristigen Eingriff in die Meeresumwelt handelt und Auswirkungen der Offshore-Windparks auf die Meeresumwelt mangels praktischer Erfahrungen immer noch zu wenig bekannt sind.
Die Suche nach geeigneten Standorten für Windparks im Meer ist mit Konflikten verbunden. Mittels eines Genehmigungsverfahrens überprüft das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), welches für Anträge innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständig ist, ob die Windparkvorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder die Meeresumwelt gefährden. Das UBA ist innerhalb dieses Verfahrens Träger öffentlicher Belange und wird vom BSH um Stellungnahmen zu den einzelnen Projekten gebeten.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft ob die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt (z.B. Boden, Wasser, Benthos, Fische, Vögel und Meeressäuger) durch das Windparkprojekt gefährdet werden. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Meeresumwelt setzt schutzgutbezogene Bewertungsmaßstäbe voraus. Grenzwerte und Erheblichkeitsschwellen, wie sie in Genehmigungsverfahren anderer Nutzungen zur Bewertung der Umweltverträglichkeit herangezogen werden, sind für die Windenergienutzung im Meer noch in der Entwicklung. Auch ist noch nicht abschließend geklärt inwieweit kummulative Auswirkungen, d.h. die Summe aller Auswirkungen der Vielzahl der geplanten Windparks, die Meeresumwelt beeinflussen.
Der Baulärm bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee kann das Gehör von Meeressäugern irreversibel schädigen. Um zukünftig eine Verletzung der Tiere zu vermeiden, empfiehlt das UBA die Einhaltung von Lärmschutzwerten. Es sollte kontrolliert werden, dass es bei Rammarbeiten nicht lauter wird. Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass sich keine Tiere in der Nähe der Rammstelle aufhalten.