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Letzte Änderung: 13.12.2010
In der kommunalen Verkehrsplanung werden Weichen gestellt, die das Verkehrsgeschehen einer Gemeinde maßgeblich beeinflussen. Sie entscheidet darüber, wie viel Fläche dem fließenden und ruhenden Auto- und Lkw-Verkehr und wie viel den Fahrradfahrern und Fußgängern zur Verfügung steht, wie viel Geld in den Ausbau der Infrastruktur für die einzelnen Verkehrsarten investiert wird, wie das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs gestaltet wird und vieles mehr. Dabei muss sie ganz verschiedenen Anforderungen genügen. In der Regel steht die Sicherung der Erreichbarkeit der Stadt und ihrer Quartiere an erster Stelle. Handel und Gewerbe sind für den Gütertransport und für die Gewinnung von Kunden auf gute Verkehrsanbindungen angewiesen. Gleichzeitig darf die Gemeinde nicht im Verkehr ersticken, sondern soll attraktiv für ihre Bewohner sein. Die Straßen müssen sicher sein, Schadstoffgrenzwerte müssen eingehalten werden, der Verkehrslärm darf die Gesundheit der Bewohner nicht beeinträchtigen und soll möglichst überhaupt nicht stören.
In den letzten Jahren haben die Gemeinden weniger Geld zur Verfügung. Sie müssen genauer als früher wissen, wie viel sie für welche Verkehrsträger und für welche Projekte ausgeben. Auch die Verkehrsplanung muss mehr als früher nach Maßnahmen suchen, die kostengünstig und dennoch wirksam sind. Wenn eine Gemeinde in dieser Situation stärker auf die Fahrrad- als auf die Autoerschließung setzt, muss das nicht mit Mobilitätseinbußen für die Bewohner einhergehen. Die Maßnahme kann ganz im Gegenteil sogar eine Attraktivitätssteigerung des betreffenden Gebiets bedeuten.
Die moderne Verkehrsplanung ist eng verzahnt mit der Stadtentwicklungsplanung. Mit der Ausweisung von Siedlungsflächen kann mehr oder weniger Verkehr entstehen, je nachdem, ob die Siedlungsdichte eine attraktive Bedienung mit öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Die zurückgelegten Distanzen sind umso geringer - und damit auch dafür geeignet, zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren - je besser ein Gebiet mit Versorgungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgestattet ist.