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Letzte Änderung: 27.08.2012
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Bereits im 19. Jahrhundert führte die Industrialisierung zu einem starken Anstieg der Schadstoff- und Lärmbelastungen, weshalb sich schon früh ein Recht zum Schutz vor Schadstoff- und Lärmimmissionen entwickelte – allerdings damals noch auf polizeirechtlicher Grundlage.
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, schädliche Einwirkungen durch Immissionen auf den Menschen und seine Umwelt zu verringern. Zentrale Aufgabe ist die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, aber auch der Schutz anderer Umweltmedien wie des Bodens und des Wassers.
Das Immissionsschutzrecht schafft die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen. Darüber hinaus trägt es dem Vorsorgegrundsatz Rechnung, um bereits dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen entgegenzutreten. Vorsorgemaßnahmen setzen bei der betrieblichen Tätigkeit selbst und den von ihr ausgehenden Emissionen an. Auf diesem Weg soll Schadstoffimmissionen in die Umweltmedien schon an der Quelle vorgebeugt werden.
Auf nationaler Ebene ist das Gesetz zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG PDF / 191 KB) der Kern des gesetzlichen Regelwerks zum Immissionsschutzrecht. Das deutsche Immissionsschutzrecht hat seit Inkrafttreten des BImSchG im Jahre 1974 eine dynamische Entwicklung erfahren. Zahlreiche Rechtsverordnungen und zwei bedeutende Verwaltungsvorschriften – TA Luft und TA Lärm PDF / 75 KB – flankieren es inzwischen. Mit dem BImSchG setzte der Gesetzgeber zudem wichtige europarechtliche Neuerungen um, wie beispielsweise den integrativen, medienübergreifenden Regelungsansatz der EG-Richtlinie über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die sogenannte IVU-Richtlinie PDF / 112 KB, das Luftqualitätsrecht der EU und EU-Richtlinien für den Lärmschutz. Darüber hinaus gibt es verschiedene internationale Übereinkommen, welche die Entwicklung des Immissionsschutzrechts beeinflusst haben. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang
Anfang 2011 trat die EG-Richtlinie 2010/75/EG über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) PDF / 4,18 MB, kurz IED, in Kraft. Auf das Immissionsschutzrecht kommen durch die anstehende Umsetzung der Richtlinie Neuerungen zu.
Vor allem Anlagenbetreiber kritisieren vielfach, dass die Genehmigungsverfahren zu schwerfällig sind und zu lange dauern. Die Studie „Erfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungen anhand von drei exemplarischen Standorten” zeigt, dass es möglich ist, die Zulassungsverfahren zu verkürzen, ohne dass die Umweltschutzanforderungen untergraben werden.
Die Behörden können Industrieanlagen schneller genehmigen, wenn sie und die Anlagenbetreiber in einer gemeinsamen Genehmigungsstrategie zusammenarbeiten. Rechtlich ist dies möglich, denn das umweltrechtliche Instrumentarium ist weitgehend geeignet, dass Anlagen effektiv und effizient genehmigt werden können. Zu diesem Schluss kommen die Forschungsnehmer in ihrer empirischen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Sie untersuchten bei drei Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen 24 Genehmigungsverfahren für verschiedene Anlagen. Fazit: Das typische Genehmigungsverfahren gibt es nicht. Der Verlauf jedes einzelnen Verfahrens hängt in der Praxis von vielen Faktoren ab, zum Beispiel der guten Vorbereitung und Koordinierung der einzelnen Verfahrensschritte. Die Autoren sehen Verbesserungsmöglichkeiten vor allem in der Praxis, weniger beim rechtlichen Instrumentarium.
Die Autoren analysierten nicht nur die relevanten Dokumente und den Schriftwechsel zwischen Betreibern und Behörden. Die Forschungsnehmer besuchten auch die ausgewählten Standorte mehrfach und nicht selten mehrtägig, um einen Einblick vor Ort zu erhalten. Sie führten Interviews mit den relevanten Akteuren der Betriebe und der Verwaltung.
Aus den umfangreichen Analysen und Beobachtungen haben die Autoren der Studie eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen - auch für das rechtliche Instrumentarium - abgeleitet. Die Vorschläge reichen von der frühzeitigen Klärung, welche Unterlagen vorzulegen sind, über die Verbesserung der Postwege bis hin zur konsequenten Nutzung von Antragskonferenzen. Die Vorschläge und Empfehlungen der Autoren richten sich gleichermaßen an die Anlagenbetreiber und Zulassungsbehörde.
Die Studie mit dem Titel „Erfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand von drei exemplarischen Standorten” ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 1/2001 (ISBN 3-503-05998-9) im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen. Sie ist über das UBA und im Buchhandel erhältlich.
Diese im Auftrag des UBA von Prof. Dr. Hans-Joachim Koch in Zusammenarbeit mit Dr. Ulrike Borchardt, Prof. Dr. Fritz Haag und Dr. Silke Ruth Laskowski erstellte Studie beschäftigt sich mit der Qualität der Überwachung der Einhaltung von Umweltvorgaben und deren möglicher Verbesserung durch mehr Eigenkontrolle. Das Umweltrecht setzt bereits an vielen Stellen in erheblichem Umfang auf die Eigenkontrolle der Anlagenbetreiber. Hintergrund ist, dass trotz erheblicher auch konzeptioneller Anstrengungen der Länderverwaltungen die Regelüberwachung durch die Behörden nicht die gewünschte und möglicherweise auch gebotene Intensität erlangt. Nach einer empirischen Erhebung der tatsächlichen Überwachungssituation diskutieren die Verfasser Modelle der Substitution staatlicher Überwachung durch die Beteiligung am Öko-Audit. Sie entwerfen ein Überwachungsmodell der Zukunft zwischen Eigenverantwortung der Betreiber und staatlicher Gewährleistungsverantwortung.
Die Studie „Anlagenüberwachung im Umweltrecht – Zum Verhältnis von staatlicher Überwachung und Eigenkontrolle” ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 2/98 im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen.
IMPEL steht für “European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law”. Dieses Netzwerk der europäischen Umweltbehörden besteht seit 1992. Das Umweltbundesamt ist in dem Netzwerk seit dessen Bestehen aktiv und führt seit 2010 das Sekretariat des IMPEL Clusters „Improving Implementation of EU Environmental Law (Permitting, Inspection, Enforcement and Smarter Regulation).
IMPEL will die effektive Umsetzung und Vollzug des europäischen Umweltrechts, v. a. des europäischen Anlagenrechts (IVU- bzw. IE-RL) voranbringen. Hierzu fördert IMPEL in konkreten Projekten den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen allen Stellen, die mit der Umsetzung, der Anwendung und dem Vollzug des EU-Umweltrechts befasst sind, z. B. Ministerien, Behörden, Inspektoren. IMPEL widmet sich zudem der kohärenten Auslegung, Anwendung und Vollziehung des EU-Umweltrechts. Es bietet politischen Entscheidungsträgern, Vollzugspersonen und Umweltinspektoren einen Rahmen für Ideenaustausch und unterstützt die Entwicklung von „best practices“. IMPEL berät die Komission und andere EU-Institutionen unter dem Gesichtspunkt der intelligenten Rechtssetzung aus Praktikersicht über die Praktikabilität und Vollziehbarkeit bestehenden und geplanten EU-Umweltrechts (weitere Informationen über IMPEL).