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SVHC

Chemikalien

SVHC - Besonders Besorgniserregende Stoffe

Deckblatt des Leitfadens

Die REACH-Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren ⇓ für besonders besorgniserregende Stoffe vor. Der Status als besonders Besorgnis erregender Stoff wird offiziell bestätigt durch die ECHA, indem sie den Stoff in der Kandidatenliste ⇓ auf ihrer Homepage veröffentlicht. Damit ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, aber weitreichende Informationspflichten ⇓ in der Lieferkette, die auch Verb… weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt