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Wie soll zukünftig sicher gestellt werden, dass diese Produkte nicht an Verbraucher gelangen?

Die Zulassungsinhaber müssen sicher stellen, dass aus dem Etikett des Produkts erkennbar ist, welche Kategorien von Verwendern das Biozid-Produkt verwenden dürfen. Verbraucher sind verpflichtet, sich an die in der Zulassung festgeschriebenen Verwendungsbedingungen zu halten. Dazu gehört, dass sie Biozid-Produkte, die nicht für den Verbraucher zugelassen sind, nicht verwenden dürfen. Die Kontrolle der Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ist wiederum Aufgabe der Bundesländer. Mittelfristig sind untergesetzliche Regelungen u.a. zur Abgabe von Biozid-Produkten vorgesehen, auf deren Grundlage auch der Verkauf von Biozid-Produkten geregelt wird.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

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Schlagworte:
 Mittel gegen Nagetiere

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt