Konferenz zu Online-Handel & Umwelt- und Verbraucherschutz
Welche Regeln braucht der Online-Handel für einen wirksamen Umwelt- und Verbraucherschutz? Und wie kann man diese durchsetzen? Das ist am 18.06.2019 in Berlin Thema einer Fachkonferenz vom Bundesumweltministerium und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt. Schwerpunktthemen: Elektrogeräten inklusive Batterien, Verpackungen und Chemikalien.
Shopping rund um die Uhr und rund um die Welt – der Onlinehandel nimmt stetig zu und die Wachstumsraten sind enorm. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind auch räumlich weit entfernte Händler und Produzenten mit wenigen Klicks erreichbar. Doch mit den Onlinebestellungen kommen auch Produkte aus Drittländern nach Deutschland, die nicht immer EU-konform sind.
Der Onlinehandel wird damit zu einem zentralen politischen Gestaltungsfeld bei der Umsetzung des globalen Nachhaltigkeitsziels SDG 12, das fordert, nachhaltige Produktion und Konsummuster sicherzustellen. Der Onlinehandel bringt neue Herausforderungen:
- Neue Geschäftsmodelle und Marktakteure wie Handelsplattformen, Vermittler und Fulfillment-Center unterstützen die Bereitstellung der Produkte.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht transparent nachvollziehbar, woher Waren tatsächlich stammen, ob diese EU-konform sind und inwieweit sich die Anbieter EU-konform verhalten müssen.
- Beschwerden und Retouren von Verbraucherinnen und Verbrauchern können dazu führen, dass neuwertige nicht verkehrsfähige Waren in größeren Mengen vernichtet werden.
- Wenn ausschließlich in einem Drittland ansässige Verantwortliche den umweltrechtlichen Pflichten der EU nicht nachkommen, bestehen aktuell teilweise noch Regelungslücken, die möglichst auf EU-Ebene zeitnah geschlossen werden sollten.
Die Konferenz beleuchtet die Erfordernisse für eine effiziente Regulierung und Überwachung in den Bereichen Elektrogeräte inklusive Batterien und Verpackungen sowie Chemikalien. Diskutiert werden mögliche Vorgehensweisen zur Verhinderung von Missbrauchsmöglichkeiten sowie fachliche Ansätze und gute Praxisbeispiele für den Vollzug sowie die Marktüberwachung aus Umwelt- und Verbraucherperspektive.
Veranstalter sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).