Die Anwendung und der Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen („VVA“) stellen Wirtschaftsakteure und Behörden vor besondere Herausforderungen. Die Einordnung eines Abfalls in die Anhänge der VVA, und somit die entscheidende Weichenstellung für das anwendbare Verfahren, ist komplex. Im Projekt wurde der Vollzug der VVA innerhalb Deutschlands bezogen auf bestimmte Regelungsbereiche analysiert und Vorschläge:
a. für eine verbesserte Bekämpfung illegaler Verbringungen,
b. einen effizienteren Vollzug und
c. eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft
erarbeitet.
Die Ergebnisse dieses Projektes sollen im Rahmen der Überarbeitung der VVA auf EU-Ebene einfließen.