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Letzte Änderung: 10.02.2012
Beurteilung von Stoffen mit bestimmter technologischer Funktion und geringen Einsatzmengen bei der Rezepturüberprüfung nach den Leitlinien des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (Geringfügigkeits-Leitlinie)
Veröffentlicht: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2011 in Vorbereitung
Aktueller Stand: 18.04.2011
Diese Leitlinie kann ergänzend zu den bestehenden Leitlinien (KTW-, Beschichtungs-, Schmierstoff- und Elastomerleitlinie) zur Beurteilung von Rezepturen zur Herstellung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden.
Die Geringfügigkeitsleitlinie wurde unter 2011/280/D bei der Europäischen Kommission nach 98/34/EG notifiziert.