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Letzte Änderung: 14.01.2009
Im Umweltrecht stehen Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, sich zu informieren und in Genehmigungs- und Rechtssetzungsverfahren einzubringen. Sie können nicht nur Umweltdaten bei informationspflichtigen Stellen einsehen, sondern sie können auch an bestimmten Vorhaben mitwirken, falls sie betroffen sind oder sich in einem Verband zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus steht ihnen der Weg zu den Gerichten offen, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Einzelheiten zu Information, Beteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht finden Sie hier:
Informationen über Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz (Verbändeförderung) finden sie hier: Projektförderungen.