Letzte Änderung: 19.01.2010

Foto: Umweltbundesamt Ab dem 1.1.2010 sind die verschärften Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Die Jahresmittelwerte dürfen den Wert von 40 µg/m3 nicht überschreiten, 1-Stundenwerte über 200 µg/m3 dürfen nicht öfter als 18mal im Kalenderjahr auftreten. Rückblickend auf die NO2-Belastungssituation seit 2000 ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte im Jahr 2010 nicht eingehalten werden. An 55% der städtisch verkehrsnahen Stationen lagen im Jahr 2009 die NO2-Jahresmittelwerte über 40 µg/m3. An sechs verkehrsnahen Messstationen traten öfter als 18mal NO2-Stundenwerte über 200 µg/m3 auf. Im Vergleich zu den Vorjahren war die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2009 nahezu unverändert.
An 23 der insgesamt 408 Messstationen wurden an mehr als 35 Tagen PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m3 gemessen und somit eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes festgestellt. An einer Station wurde zudem der PM10-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel überschritten. Gegenüber dem Zeitraum 2000 bis 2006 war 2009 ein Jahr mit geringeren Feinstaubbelastungen.