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Letzte Änderung: 24.05.2013
Um die friedliche Nutzung der Antarktis zu gewährleisten und möglichen Streit über divergierende Gebietsansprüche zu verhindern, gibt es seit 1959 ein internationales Übereinkommen, den Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) PDF / 66 KB. Neben dem Antarktis-Vertrag unterwirft sich Deutschland auch den Regeln des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) PDF / 304 KB. Dieses internationale Übereinkommen vom 4. Oktober 1991 ergänzt den Antarktis-Vertrag. Ziel des USP ist es, die Antarktis und angeschlossene Ökosysteme als ein Naturreservat zu erhalten, das dem Frieden und der Wissenschaft gewidmet ist. Deutschland gehört als sogenannter Konsultativstaat zur Gemeinschaft der Antarktis-Vertragsstaaten. Deutschland hat das Übereinkommen mit dem „Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag” (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, AUG) (BGBl. I S. 2593) PDF / 169 KB, in nationales Recht umgesetzt und wendet es seit 1998 an. Das Gesetz gilt für das im Antarktis-Vertrag festgelegte Gebiet („Vertragsgebiet”), das ist die gesamte vom 60. Breitenkreis nach Süden eingeschlossene Fläche (südlich 60° südlicher Breite bis zum Pol).
Nach dem AUG unterliegt jede Tätigkeit in der Antarktis, die von deutschem Hoheitsgebiet aus organisiert wird oder davon ausgeht, einer Genehmigungspflicht. Die geplante Tätigkeit, z. B. von Wissenschaftlern/innen, Touristen/innen, Journalisten/innen ist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau, rechtzeitig im Voraus und schriftlich zu beantragen. Das UBA entscheidet dann über die Erteilung einer Genehmigung.
Bitte informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen.
Die für Ihren Antrag nötigen Fragebögen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf der Grundlage der Angaben in den Fragebögen werden die Auswirkungen der von Ihnen geplanten und beschriebenen Tätigkeit auf die im AUG genannten Schutzgüter beurteilt. Diese Beurteilung ist ausschlaggebend für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Tätigkeit.
Bitte füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus. Sie vereinfachen damit uns und Ihnen die Arbeit und beschleunigen das Verfahren. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte rechtzeitig, d.h. je nach Umfang der Aktivität, mindestens 3 bis 6 Monate vor Beginn der Reise in die Antarktis ein!
Drei Beispiele sollen Ihnen bei der Wahl der richtigen Fragebögen helfen:
In der folgenden Liste sind noch einmal alle Fragebögen aufgeführt, die je nach Art der geplanten Tätigkeit gewählt werden können:
Fragebogen Antrag zur Durchführung einer Forschungstätigkeit in der Antarktis
Fragebogen Antrag zur Durchführung touristischer Kreuzfahrten in die Antarktis
Fragebogen Antrag zur Durchführung touristischer Yachtreisen in der Antarktis
Fragebogen Antrag zur Durchführung einer individualtouristischen und/oder sonstigen Tätigkeiten (z.B. Individualtourismus, Sport, Werbung, Reportagen)
Fragebogen Antrag zur Durchführung von Fahrten von Frachtschiffen u. Eisbrechern zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis
Fragebogen Antrag zum Einsatz von Luftfahrzeugen in der Antarktis
Hilfreiche Tipps für Ihre Antarktisreise finden Sie unter Informationen für Antarktisbesucher.