Jahr der Luft 2013

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Schutz der Antarktis

Letzte Änderung: 24.05.2013

Plattform für Antragstellerinnen und Antragsteller

Um die friedliche Nutzung der Antarktis zu gewährleisten und möglichen Streit über divergierende Gebietsansprüche zu verhindern, gibt es seit 1959 ein internationales Übereinkommen, den Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) PDF / 66 KB. Neben dem Antarktis-Vertrag unterwirft sich Deutschland auch den Regeln des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) PDF / 304 KB. Dieses internationale Übereinkommen vom 4. Oktober 1991 ergänzt den Antarktis-Vertrag. Ziel des USP ist es, die Antarktis und angeschlossene Ökosysteme als ein Naturreservat zu erhalten, das dem Frieden und der Wissenschaft gewidmet ist. Deutschland gehört als sogenannter Konsultativstaat zur Gemeinschaft der Antarktis-Vertragsstaaten. Deutschland hat das Übereinkommen mit dem „Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag” (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, AUG) (BGBl. I S. 2593) PDF / 169 KB, in nationales Recht umgesetzt und wendet es seit 1998 an. Das Gesetz gilt für das im Antarktis-Vertrag festgelegte Gebiet („Vertragsgebiet”), das ist die gesamte vom 60. Breitenkreis nach Süden eingeschlossene Fläche (südlich 60° südlicher Breite bis zum Pol).

Nach dem AUG unterliegt jede Tätigkeit in der Antarktis, die von deutschem Hoheitsgebiet aus organisiert wird oder davon ausgeht, einer Genehmigungspflicht. Die geplante Tätigkeit, z. B. von Wissenschaftlern/innen, Touristen/innen, Journalisten/innen ist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau, rechtzeitig im Voraus und schriftlich zu beantragen. Das UBA entscheidet dann über die Erteilung einer Genehmigung.

Bitte informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen.

Die für Ihren Antrag nötigen Fragebögen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf der Grundlage der Angaben in den Fragebögen werden die Auswirkungen der von Ihnen geplanten und beschriebenen Tätigkeit auf die im AUG genannten Schutzgüter beurteilt. Diese Beurteilung ist ausschlaggebend für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Tätigkeit.

Bitte füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus. Sie vereinfachen damit uns und Ihnen die Arbeit und beschleunigen das Verfahren. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte rechtzeitig, d.h. je nach Umfang der Aktivität, mindestens 3 bis 6 Monate vor Beginn der Reise in die Antarktis ein!

Drei Beispiele sollen Ihnen bei der Wahl der richtigen Fragebögen helfen:

  1. Sie möchten eine Forschungstätigkeit südlich 60° südlicher Breite durchführen:
    Füllen Sie bitte den Fragebogen Forschung DOC / 807 KB aus. Möchten Sie bei Ihrer Tätigkeit akustische Messverfahren einsetzen, füllen Sie zusätzlich die Anlage Fragebogen Forschung bei Anwendung akustischer Messverfahren DOC / 266 KB aus.
    Sofern Sie Erde oder in der Antarktis nicht heimischer Tiere und Pflanzen einbringen möchten, füllen Sie bitte die Anlage Fragebogen Forschung: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 18 Abs. 2 AUG DOC / 238 KB aus. Möchten Sie ein besonders geschütztes Gebiet der Antarktis betreten, füllen Sie bitte den Fragebogen Forschung: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 AUG zum Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete DOC / 263 KB aus.
    Bitte beachten Sie bei Überflügen von Tieransammlungen das Merkblatt „Einhaltung von Überflughöhen PDF / 129 KB.
  2. Sie veranstalten eine Kreuzfahrt in das Gebiet südlich 60° südlicher Breite:
    Füllen Sie bitte den Fragebogen Kreuzfahrt aus. Dieser setzt sich aus vier Teilen zusammen. Vor Reiseantritt füllen Sie bitte (1) den Teil 1, Vorabangaben DOC / 839 KB, (2) den Teil 2, Schiffsgrunddaten DOC / 323 KB sowie (3) den Teil 3, Erfahrungsnachweise DOC / 378 KB aus. Nach Abschluss der Reise füllen Sie bitte (4) den Teil 4, Nachreiseangaben DOC / 416 KB aus. Beachten Sie auch bitte das „Merkblatt Anforderungen an eine Umwelterheblichkeitsstudie (UES) für touristische Kreuzfahrten in die Antarktis“ PDF / 201 KB.
  3. Sie möchten mit Ihrer (Segel-)Yacht in das Gebiet südlich 60° südlicher Breite einreisen:
    Füllen Sie bitte den Fragebogen Yachtreise aus. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen. Vor Reiseantritt füllen Sie bitte (1) den Teil 1, Vorabangaben DOC / 749 KB und den (2) Teil 2, Erfahrungsnachweise DOC / 402 KB aus. Nach Abschluss der Reise füllen Sie bitte (3) Teil 3, Nachreiseangaben DOC / 422 KB aus.

In der folgenden Liste sind noch einmal alle Fragebögen aufgeführt, die je nach Art der geplanten Tätigkeit gewählt werden können:

Fragebogen Antrag zur Durchführung einer Forschungstätigkeit in der Antarktis

Fragebogen Antrag zur Durchführung touristischer Kreuzfahrten in die Antarktis

Fragebogen Antrag zur Durchführung touristischer Yachtreisen in der Antarktis

Fragebogen Antrag zur Durchführung einer individualtouristischen und/oder sonstigen Tätigkeiten (z.B. Individualtourismus, Sport, Werbung, Reportagen)

Fragebogen Antrag zur Durchführung von Fahrten von Frachtschiffen u. Eisbrechern zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis

Fragebogen Antrag zum Einsatz von Luftfahrzeugen in der Antarktis

Hilfreiche Tipps für Ihre Antarktisreise finden Sie unter Informationen für Antarktisbesucher.

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