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Letzte Änderung: 15.04.2004
Die Gewässerschutzpolitik der europäischen Gemeinschaft hat seit Ende des Jahres 2000 ein neues Fundament: die Richtlinie 2000/60/EG, mit vollständigem Namen „Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik”, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Unter ihrem Dach wird der europäische Gewässerschutz vereinheitlicht und transparenter. Die Wasserrahmenrichtlinie wird zunächst sieben der alten EU-Richtlinien ersetzen und erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa schaffen.
Die WRRL verankert europaweit zwei neue Gedanken. Zum Einen: Gewässer bilden mit ihrem Einzugsgebiet eine Einheit, außerdem stehen Grundwasser, Oberflächenwasser, Auen und Küstengewässer in Wechselwirkung miteinander. Die Richtlinie berücksichtigt damit stärker als bisher die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für unterschiedliche Pflanzen und Tiere und bezieht so auch Ziele des Naturschutzes mit ein. Zum Anderen: Vorbeugender Gewässerschutz bewirkt letztendlich mehr und ist langfristig preiswerter als ein „Reparaturbetrieb”, bei dem die Politik stets nur auf bereits bekannte Gefahren und Schäden an den Gewässern reagiert.