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Letzte Änderung: 12.04.2013
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.
Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.
Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Überwachung der Trinkwasserqualität obliegt somit den Bundesländern und ihren nachgeordneten Behörden.
Auf Grund der Ermächtigung aus § 38 IfSG hat das Bundesministerium für Gesundheit, mit Zustimmung des Bundesrates, die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)” PDF / 80 KB erlassen. In ihr werden Anforderungen detailliert festgelegt für
Die Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der europäischen "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch PDF / 224 KB (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht. Mit der Trinkwasserverordnung liegt eine im Grundsatz europäisch harmonisierte Regelung vor. Sie weist eine Reihe von Abweichungen auf, die eine Verschärfung gegenüber dem europäischen Recht darstellen. Diese sind notwendig und zulässig, um bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13.12.2012 die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012 verkündet (BGBl. I S. 2562).
Ab dem 14. Dezember 2012 gilt ausschließlich die Trinkwasserverordnung in der Fassung der zweiten Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012.
Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Sie umfassen das Gesamtwerk nationaler (z. B. DIN, DVGW, VDI) und internationaler (z. B. CEN, ISO) Regelsetzer zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser, das im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet wird. Wenn der Anwender diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise beachtet, stellt er sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt.