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Letzte Änderung: 10.08.2010
Für die Meeresumwelt sind vor allem solche Stoffe gefährlich, die nicht oder nur langsam abgebaut werden (Fachwort: persistent), sich in Lebewesen anreichern (bioakkumulierend) und giftig (toxisch) sind. Man spricht daher von PBT-Stoffen. Stoffe mit diesen drei Eigenschaften erfordern in besonderem Maße Vorsorge, da sich ihre möglichen Wirkungen nur schwierig vorhersagen lassen. Träten schädliche Wirkungen auf, wären diese oftmals nicht mehr rückgängig zu machen. Natürlich können auch Stoffe, die diese drei Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllen, gefährlich für die Meeresumwelt sein.
Ein Beispiel hierfür sind endokrin (hormonell) wirksame Stoffe. Ein wichtiger endokrin wirksamer Stoff in der Meeresumwelt ist Tributylzinn (TBT) - aus der Gruppe der Organozinnverbindungen. Wie wir heute wissen, vermännlichen durch TBT weibliche Schnecken und werden unfruchtbar.
Darüber hinaus lassen sich auch die giftigen TBT-Abbauprodukte - wie DBT und MBT (Di- und Monobutylzinn) - in Sedimenten und im Gewebe von Meerestieren finden. Die Anwendung von TBT in Antifouling-Anstrichen für Schiffe – das sind Anstriche, die verhindern, dass sich Algen, Muscheln und Schnecken an den Schiffsrümpfen ansiedeln - ist in der Europäischen Gemeinschaft seit 2003 verboten. Bestehende Anstriche müssen dort bis zum Jahr 2008 überdeckt oder entfernt sein. Die gleichen Fristen wurden mit dem Internationalen Übereinkommen über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen (AFS-Übereinkommen) der IMO verabschiedet. Dieses Übereinkommen tritt am 17. September 2008 in Kraft und mit ihm die ursprünglich mit Stichtag 1. Januar 2003 vorgesehenen Maßnahmen.
Exkurs: Umweltverträgliche Anstriche für die Schifffahrt
Um mögliche ökologische Probleme im Meer zu erkennen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen, ist eine durchdachte Meeresüberwachung erforderlich. In Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften und den Eintragswegen sollten die Stoffe in Organismen, dem Sediment oder im Wasser gemessen werden.
Um mögliche (neue) Risiken zu identifizieren ist eine abgewandelte Vorgehensweise gefragt. In einem Forschungsprojekt hat das Umweltbundesamt (UBA) Anfang 2006 gefährliche Stoffe in Nord- und Ostsee identifizieren und quantifizieren lassen. Dabei ließen sich Stoffe, zum Beispiel perfluorierte Tenside (PFOS), die bislang vorrangig im Süßwasser untersucht wurden, und Chlorparaffine, deren Nachweis aufwändig ist, im Meer finden.
Einen Bericht darüber finden Sie unter: R&D-Project: Identification of Organic Compounds in the North and Baltic Seas.
Die für das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks und für das Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets zuständigen Kommissionen (OSPAR bzw. HELCOM) beschlossen, im Laufe von 25 Jahren (einer Generation) die Einleitungen, Emissionen und Verluste der Stoffe, die gefährlich für die Meeresumwelt sind, kontinuierlich zu reduzieren mit dem langfristigen Ziel in der Meeresumwelt die Konzentrationen auf ein Niveau zu senken, das für in der Natur vorkommende Stoffe nahe den Hintergrundkonzentrationen und für anthropogene (synthetische) Stoffe nahe Null liegt. Die Kommissionen werden alle Anstrengungen unternehmen, das Ziel der Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten gefährlicher Stoffe bis 2020 zu erreichen. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft (EG) hat diese politischen Ziele in abgewandelter Form (20 Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Tochterrichtlinie) rechtsverbindlich für den Schutz der Küstengewässer übernommen.
Die internationalen Gewässerschutzkommissionen haben Auswahlmechanismen für gefährliche Stoffe sowie Listen von prioritären Stoffen erarbeitet, deren Emission vorrangig bekämpft werden soll: Die Liste prioritärer Stoffe im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie Listen prioritärer Stoffe für Nord- und Ostsee.