Die Grundidee beider Prüfverfahren ist ähnlich: Die Umweltauswirkungen der Realisierung von größeren privaten oder öffentlichen Vorhaben oder von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand werden frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet.
Gegenstand der Umweltprüfungen sind die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Luft, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern.
Im Verlauf der Umweltprüfung können Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden, betroffene Gemeinden und Landkreise und weitere Gebietskörperschaften zu dem Vorhaben oder Plan und seinen Umweltauswirkungen Stellung beziehen. Dabei steht Ihnen insbesondere der UVP-Bericht (bei der UVP) bzw. der Umweltbericht (bei der SUP) als Informationsquelle zur Verfügung.
Das Verfassen lesefreundlicher Dokumente für Umweltprüfungen will gelernt sein. Hier stellt das UBA für Fachleute Tipps für das Schreiben gut verständlicher Unterlagen zur Verfügung: UBA-Tipps für verständliche Dokumente in Umweltprüfungen | Umweltbundesamt
Bei der UVP für ein Vorhaben erstellt die zuständige Behörde unter Einbeziehung aller gesammelten Informationen, einschließlich der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden, eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde die vorliegenden Informationen und berücksichtigt diese begründete Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens.
In einer SUP für einen Plan oder ein Programm überprüft die zuständige Behörde nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts. Das Ergebnis dieser Überprüfung berücksichtigt die Behörde im parallel laufenden Verfahren zur Planaufstellung.
Eine grenzüberschreitende UVP oder SUP erfolgt, wenn ein geplantes Vorhaben oder die Realisierung eines zu prüfenden Plans potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt in einem oder mehreren benachbarten Staaten hat.
In diesen Fällen werden die Umweltauswirkungen über Landesgrenzen hinweg ermittelt, beschrieben und bewertet und die Öffentlichkeit und die Behörden des Nachbarstaats werden beteiligt.