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Umweltrecht / Verbandsklage

Energie- und Klimaschutzrecht

Letzte Änderung: 14.01.2009

Der Klimawandel gehört zu den großen globalen Herausforderungen. Ein zentrales Ziel des Klimaschutzrechts ist es daher, die weitere Erwärmung der Erdoberfläche und der Atmosphäre zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Hierzu haben Staaten auf völkerrechtlicher Ebene wichtige Abkommen, wie die Klimarahmenkonvention (PDF / 39 KB) und das Kyoto-Protokoll (PDF / 121 KB) geschlossen. Auf Grundlage des Kyoto-Protokolls hat die EU beispielsweise das Instrument des Emissionshandels realisiert. Für dessen Abwicklung ist in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig.

Das deutsche Energie- und Klimaschutzrecht hat sich zu einem bedeutenden Teilgebiet des Umweltrechts entwickelt. Zum nationalen Energie- und Klimaschutzrecht gehören unter anderem das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (PDF / 31 KB), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (PDF / 15 KB), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (PDF / 38 KB) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (PDF / 129 KB).

Das Energierecht umfasste in der Vergangenheit als Regelungsschwerpunkt die sichere und kostengünstige Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme. Mittlerweile treten aber auch Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes in den Vordergrund. Ziel des Umweltbundesamtes ist es, das umweltrelevante Energierecht und das Klimaschutzrecht weiterzuentwickeln und notwendige Änderungen vorzuschlagen. Um die Emission von CO2 und anderen schädlichen Treibhausgasen zu verringern, müssen wir uns beispielsweise auf neue Formen der Energieversorgung umstellen. Einer effizienteren Nutzung fossiler Ressourcen und vor allem einer vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.

Forschungsbericht: Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung

Eine Untersuchung rechtlicher Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung

Der Hunger nach Energie steigt weltweit, eine sichere Energieversorgung wird absehbar schwieriger und die Treibhausgasemissionen müssen deutlich sinken – das gelingt nur mit einer deutlich gesteigerten Energieeffizienz. Sie ist – neben den erneuerbaren Energien – die wichtige zweite Säule beim Klimaschutz. Daher ist Energieeffizienz ein erklärtes und zunehmend bedeutsames Ziel europäischer und nationaler Nachhaltigkeitspolitik: Die Bundesregierung beschloss bereits 2005, die Energieproduktivität in Deutschland bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln (Nachhaltigkeitsstrategie vom 10. August 2005). Die Europäische Union (EU) will bis zum Jahr 2020 in Europa 20 Prozent des bisher für 2020 erwarteten Energieverbrauchs einsparen.

Damit dies gelingt, ist auch die Implementierung rechtlicher Instrumente, die zu einer effizienteren Energienutzung führen, notwendig. Welche das sein könnten, wollte das Umweltbundesamt wissen und gab die Studie „Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung“ bei der Leuphana Universität in Lüneburg in Auftrag. Die Leitung hattenProf. Dr. Dr. Schomerus und Prof. Dr. Sanden. Das Projekt sollte rechtliche Instrumente aufzeigen, die helfen können, bislang ungenutzte Effizienzpotenziale bei Energienutzern zu heben – egal ob in Industrie, Gewerbe oder privaten Haushalten. Das UBA wollte ferner wissen, wie sich diese Instrumente in das bestehende Recht einpassen oder gegebenenfalls anzupassen wären.

Neben Prämien und Subventionen für energiesparende Produkte und Produktverboten für besonders ineffiziente Geräte betrachteten die Fachleute für den Gebäudebereich das Energieeinsparungsgesetz samt Energieeinsparverordnung.

Besonders vertieft untersuchte die Studie den so genannten „Top-Runner-Ansatz“, eine Produktvorgabe für energiebetriebene Geräte wie Fernseher, Kühlschränke oder industrielle Pumpen. Der sehr viel versprechende Top-Runner-Ansatz würde die effizientesten Geräte einer Produktgruppe zum Maßstab erheben – das heißt: Die energiesparendsten Fernseher auf dem Markt würden nach gewisser Zeit zum Standard, den alle Fernseher erreichen müssen. Diese Standards wären regelmäßig zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen. So kommt es zu einem dynamischen Effizienzwettlauf zwischen den Herstellern. Ein solcher Ansatz ließe sich bereits im Rahmen der derzeit bestehenden Rechtslage auf EU-Ebene etablieren, so die Lüneburger Energierechtler.

Den zweiten Schwerpunkt bildete die Energieeinspardienstleistung „Innovative Stromzähler und -rechnungen (smart-metering)“, die sich bei privaten Haushalten oder Unternehmen einbauen lassen. „Smart meter“ helfen dem Energieverbraucher beim Sparen, da sie zum Beispiel Lastspitzen anzeigen.

Das Gutachten weist zudem auf rechtliche Hindernisse hin, die einer flächendeckenden Einführung der intelligenten Stromzähler – den „smart meter“ – entgegenstehen und unterbreitet konkrete Rechtsänderungsvorschläge. Intelligente Stromzähler sind in der Lage, die Höhe des Stromverbrauchs im Tagesverlauf darzustellen, und bilden damit eine Voraussetzung für eine genauere Information des Stromkunden. Dieser wird hierdurch befähigt, Stromeinsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen.

Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens mit 353 Seiten ausführlicher juristischer Würdigungen wird in Kürze in der BERICHTE-Reihe des Umweltbundesamtes beim Erich Schmidt Verlag veröffentlicht. Sie können die Publikation hier bestellen oder die Kurzfassung der Studie hier (deutsche Kurzfassung (PDF / 167 KB) / englische Kurzfassung (PDF / 155 KB)) herunterladen.

Forschungsbericht: Entwicklung einer Umweltstrategie für die Windenergienutzung an Land und auf See

Der weitere Ausbau der Windenergienutzung muss wirksam, umwelt- und naturverträglich, volkswirtschaftlich sinnvoll gestaltet und gesellschaftlich sowie regional akzeptiert sein. Dies erfordert eine überlegte Umweltstrategie. Im Auftrag des Umweltbundesamtes arbeiteten Prof. Stefan Klinski, Prof. Dr. Hanns Buchholz mit Dipl.-Geogr. Detlef Krüger, Prof. Dr. Martin Schulte mit Dr. Jessica Risch und Dr. Ben Michael Risch, Dr. Knud Rehfeldt mit Anna-Kathrin Geile und Jan Wallasch unter Mitwirkung Dr. Georg Nehls Handlungsempfehlungen heraus, anhand derer der Staat eine Umweltstrategie für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung herausbilden kann.

In rechtlicher Hinsicht sehen die Auftragnehmer besonderen Handlungsbedarf. Bei der Onshore-Windenergienutzung („an Land“) muss unter anderem das Planungsrecht Bedingungen schaffen, die den Ersatz älterer durch leistungsstärkere neue Windenergieanlagen, das sogenannte Repowering, praktisch möglich machen. Die Forschungsnehmer zeigen die verschiedenen Regelungsoptionen im Bauplanungsrecht auf, mit denen der Gesetzgeber neben der planungsrechtlichen Bewältigung des Repowering auch die Beseitigung der in Streulagen errichteten Windenergieanlagen fördern kann. Bei der Windenergienutzung auf See („offshore“) erachten es die Forschungsnehmer für nötig, das Zulassungsrecht für Seeanlagen grundlegend zu überarbeiten. Sie empfehlen, es auf gesetzlicher Ebene komplett neu zu regeln. Als konkrete Gestaltungselemente nennen die Forschungsnehmer unter anderem eine zentrale Genehmigung, die andere Genehmigungen mit einschließt, die Erstreckung der seeanlagenrechtlichen Genehmigung auf betriebsnotwendige Kabel und eine generelle Ausrichtung der Anforderungen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Sicherheit des Verkehrs auf das Niveau des Vorsorgegrundsatzes. Sie empfehlen zudem bezüglich der Übertragungsnetze an Land, die gesetzlichen Vorschriften zu ergänzen, um durch rechtliche Steuerungsinstrumente abzusichern, dass Netzbetreiber ausreichende Übertragungskapazitäten für den Transport des Windstroms bereitstellen.

Der Forschungsbericht Entwicklung einer Umweltstrategie für die Windenergienutzung an Land und auf See ist in der Climate Change-Reihe des Umweltbundesamtes als Band 06/07 erschienen.

Forschungsbericht: Staatliche Unterstützung regionaler Produkte – Eine rechtliche Analyse

EU-Mitgliedstaaten dürfen sich für regionale Produkte stark machen

Wer Produkte aus der Region kauft, tut etwas für die Umwelt, denn kürzere Transportwege bedeuten weniger Verkehr und damit weniger Luftschadstoffe und Lärm.

Die im Auftrag des Umweltbundesamtes von Dr. Ulrich Karpenstein und Bettina Werres (Kanzlei Redeker Dahs Sellner Widmaier) erstellte Studie „Staatliche Unterstützung regionaler Produkte – Eine rechtliche Analyse“ zeigt: Es ist möglich, regionale Produkte zu fördern, ohne den freien Wettbewerb in Europa zu beeinträchtigen.

Zulässig sind z.B. private Gütesiegel, die mit staatlicher Billigung damit werben, dass beim Transport eines regionalen Produkts weniger Schadstoffe entstehen. Der Staat darf aber auch ganz allgemein über die Vorteile regionaler Produkte aufklären und vor allem Lebenszyklusanalysen veröffentlichen.

Die Studie ist in Deutsch als Band 42/04 und in Englisch als Band 43/04 in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes erschienen.

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