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Letzte Änderung: 29.01.2009
Das Umweltbundesamt beabsichtigt einen Teil der Projekte des Umweltforschungsplans 2009 (UFOPLAN 2009) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Form von Zuwendungen oder öffentlichen Aufträgen (Verträgen) in Wettbewerbsverfahren selbst zu vergeben.
Die betreffenden Vorhaben sind im Einzelnen in Form einer Übersicht dargestellt. Diese umfasst auch Vorhaben zur Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die vom Umweltbundesamt vergeben werden.
Interessenbekundungen können formlos, jedoch getrennt für jedes einzelne Projekt mit folgenden Angaben eingereicht werden:
Sofern Interessenten ein Eigeninteresse an der Durchführung eines Projekts zeigen, können vom Umweltbundesamt unter Berücksichtigung der Interessenlage Zuschüsse (Zuwendungen) an die ausgewählten Projektdurchführer in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren vergeben werden. Hierzu wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Kosten / Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet.
Eine Vielzahl von Projekten wird auch in Form von Forschungs- und Entwicklungs- oder Werkverträgen vergeben, wobei das Umweltbundesamt nur im Einzelfall die ausschließlichen Nutzungsrechte für sich beansprucht.
Interessenbekundungen sind schriftlich (keine E-mail) an folgende Anschrift bis spätestens 27.02.2009 zu übersenden:
Umweltbundesamt
Referat Z 6
Frau Drömer
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Es wird gebeten, noch keine Projektskizzen, Angebote oder Anträge zu übersenden.
Die eingegangenen Interessenbekundungen werden nach Fristablauf durch die zuständigen Fachgebiete des Umweltbundesamtes nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) ausgewertet. Die danach verbleibenden Interessenten werden je nach Dringlichkeit des Projektes und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zur Angebotsabgabe/Abgabe eines Zuwendungsantrages aufgefordert. Die Aufnahme eines Projektes in den UFOPLAN 2009 bedeutet somit nicht, dass es im Jahr 2009 zur Vergabe kommt.
HINWEIS: Sammelbekundungen und unvollständige (nicht bewertbare) Interessenbekundungen werden für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt.
Zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes erhalten Interessenten, die für das weitere Verfahren nicht ausgewählt wurden, grundsätzlich keine Absageschreiben.
Das Umweltbundesamt würde es begrüßen, wenn für die Interessenbekundungen umweltfreundliches Recyclingpapier verwendet werden könnte.