Wettbewerb Wir und die Zukunft: der grüne Blick

Themen

Raumbezogene Umweltplanung

Aktuelles

Service

Verwandte Sachgebiete im UBA

Sie sind hier: Startseite > Raumbezogene Umweltplanung > Umweltschonende Raumplanung: Siedlung – Infrastruktur - Freiraum

Raumbezogene Umweltplanung

Umweltschonende Raumplanung: Siedlung – Infrastruktur - Freiraum

Letzte Änderung: 07.09.2010

Am 17. November 2009 fand die Regionalkonferenz C-Change 2009 unter dem Titel
Anderes Klima, andere Pläne
In der Geschäftsstelle des Planungsverbands Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main statt.
Fragestellungen des Projektes „C-Change – Changing Climate Lives“ waren, was Stadtregionen tun müssen, um angemessen auf den Klimawandel zu reagieren und ob Pläne „klimafest“ sind.
In dieser Veranstaltung wurden Pläne der umfassenden Raumentwicklungsstrategie für London verglichen und über den klimabezogenen Teil berichtet.
Im Rahmen dieser Konferenz sprach Gertrude Penn-Bressel – Fachgebietsleiterin im Umweltbundesamt – über Klimaschutz und Energie.

zu den Vortragsfolien

Raumordnung

Zu den Grundsätzen der Raumordnung gemäß § 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gehört u.a.: Die dezentrale Siedlungsstruktur das Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten. Der Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen ist der Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen zu geben. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist an der Küste und im Binnenland zu sorgen. Im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen.

Umweltschonende Raumplanung

Umweltschonende Raumplanung basiert auf diesen Grundsätzen. Sie bezieht sich auf die Planung eines Raumes, der Städte und Regione, bzw. Länder. „Die Umwelt” ist hier z. B. Grund und Boden, mit dem schonend umgegangen werden soll, die Luft, das Wasser, der Lärm, die Energie (Wind, Sonne, Elektrizität) und das Klima, die Wälder, Flüsse, Seen und Bäche, Menschen, Tiere, Pflanzen …

Umweltschonende Planung in Siedlungsräumen

Zur Siedlung wird sowohl Wohn- und Gewerberaum gezählt, als auch Verkehrs- und Freiflächen eines städtischen Bereichs. Umweltschonende Siedlungsentwicklung heißt, die unmittelbar durch Bebauung einsetzenden Umweltfolgen, wie es mittelbar durch Landschaftsentwertung wie Zersiedelung, Zerschneidung, Verlärmung geschieht, als auch zukünftige Folgen für nachfolgende Generationen, hier und jetzt zu vermeiden. Die Aufgabe ist zu lösen, die räumliche Verteilung der Siedlungs- und Verkehrsflächen und der damit zusammenhängen Infrastruktur, also die Siedlungsflächen- und Zentrenstruktur, bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs schonend und intelligent zu planen.

Umweltschonende Infrastrukturplanung

Infrastrukturen zu planen bedeutet, Wirtschafts- und Managementaspekte, Räumliche Aspekte, Technische Infrastruktur und Integrierte Planungen zu einer Planung zusammenführen zu können. „Die Infrastruktur” gibt es nicht, sie ist vielmehr ein auf den speziellen regionalen, städtischen oder dörflichen Raum zugeschnitte Struktur, die verschiedene Angebote und Bereiche bereithalten sollte: Geschäfte, medizinische Einrichtungen, Kaufläden o. ä., Bildungsstätten wie Schulen oder VHS, Kindergärten und so weiter. Für die Erreichbarkeit (Anbindung) von infrastrukturellen Räumen werden Bahn, Bus und so wenig, wie möglich Straßen benötigt.

Umweltschonende Infrastrukturplanung geht mit allen relevanten Belangen im städtischen Bereich so um, dass möglichst wenig Umwelt „verbraucht” wird und Umweltbelange geschont werden.

Umweltschonende Raumplanung und Freiraum

Ziel der Freiraumplanung ist es, Räume zu schaffen die auf verschiedene Wünsche und Ansprüche abgestimmt sind, Räume in denen man sich frei bewegen kann, dem Alltag entkommt und damit auch im übertragenen Sinne Freiräume findet. Freiräume sind aber auch frei gehaltene Räume, sogenannte Vorbehaltsflächen. Das sind Flächen, deren Nutzung noch nicht festgelegt ist und für einen späteren Zeitpunkt von Planung freigehalten werden. Die Aufgabe für Planungen solcher „Freiräume” besteht darin, die sich dort entwickelte Spontanvegetation, die oftmals seltene Planzen- und auch Tierarten hervorbringt sowie der Spontannutzung durch Kinder und erholungssuchende Erwachsene, sinnvoll zu berücksichtigen.

Freiraumplanung schafft unterschiedliche Orte für verschiedene Nutzungen (Sport, Spiel, Erholung, ökologische Werte, ästhetische Gesichtspunkte, etc.).

Weitere Informationen

Startseite | Presse | Publikationen | Das Umweltbundesamt | Service & Kontakt | Daten | Jobs | Termine | Impressum | English | Sitemap