Anpassung: Handlungsfeld Raum-, Regional- und Bauleitplanung

Aufgrund des Querschnittcharakters der Raumplanung kann diese die Folgen des Klimawandels sektorenübergreifend berücksichtigen. Die räumliche Planung muss dabei unterschiedliche Ansprüche miteinander vereinbaren oder gegeneinander abwägen und räumliche Vorsorgekonzepte an den Anfang von Risikovermeidungsketten stellen.

Inhaltsverzeichnis

 

Klimaanpassung in der Raumplanung

Um die Raumnutzungen dem sich wandelnden ⁠Klima⁠ anzupassen, muss die Daten- und Wissensgrundlage für die Planung verbessert werden. Es gilt, gezielt die ⁠Verwundbarkeit⁠ einzelner Gebiete zu identifizieren und mithilfe dieses Wissens Leitbilder und Anforderungen zu entwickeln, die genutzt werden können, um Raumstrukturen den Veränderungen anzupassen.
Außerdem können Maßnahmen und gezielte Kommunikation genutzt werden, um das Problembewusstsein und die Handlungsbereitschaft relevanter Akteure und betroffener Bürger zu erhöhen. Durch eine Vernetzung der Akteure, die durch die Raumplanung zum Beispiel in Beteiligungsverfahren koordiniert werden kann, können Erfahrungen ausgetauscht, Zusammenarbeit gestärkt und regionale Anpassungsmaßnahmen ausgebaut werden.
Einzelne Anpassungsmaßnahmen sollten flexibel gestaltet werden, um einfacher mit Unsicherheiten umgehen und die komplexen Herausforderungen bewältigen zu können. Integrierte Planungsansätze und eine verstärkte Abstimmung der sektoralen Planungen, beispielsweise Landschaftsplanung oder Hochwasserschutz, können dabei wichtige Beiträge leisten. Die systematische Berücksichtigung von Anpassungsaspekten („climate proofing“) stellt sicher, dass Pläne und Programme die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ in anderen Handlungsfeldern wie Bauwesen, Verkehr oder Biologische Vielfalt unterstützen.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten der räumlichen Planung dargestellt, Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Ausgehend von der Raumplanung werden die Bezüge zu Naturschutz und Landschaftspflege sowie zum Hochwasserschutz aufgezeigt.

 

Regionalplanung, Bauleitplanung und Siedlungsentwicklung

Die Regionalplanung stellt übergeordnete und überörtliche Pläne auf, die von der gemeindlichen ⁠Bauleitplanung⁠ zu beachten sind. Auf diesen Ebenen der räumlichen Gesamtplanung existieren Instrumente und Maßnahmen, mit denen auf die vielfältigen ⁠Klimafolgen⁠ reagiert werden kann. Vor allem um klimatische Belastungen in Siedlungen zu vermeiden, ist eine Abstimmung von Regional- und Bauleitplanung sinnvoll.
Eine ⁠Anpassungsmaßnahme⁠ an steigende Temperaturen und häufigere Hitzeperioden, die durch den Hitzeinseleffekt in Städten noch potenziert werden, kann die Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen sein. Diese sorgen für eine ausreichende Durchlüftung der Siedlungsstruktur. Eine Ausweisung derartiger Freiflächen kann sowohl in Regional- als auch in Bauleitplänen erfolgen.
Zusätzlich kann durch Bepflanzung und Beschattung von Verkehrsflächen und Grundstücken sowie durch Dach- und Fassadenbegrünung zu einem angenehmeren, kühleren Stadtklima beigetragen werden. Solche Maßnahmen können in Bebauungsplänen festgesetzt werden.
Um Städte an häufigere und intensivere Starkregenereignisse anzupassen, kann die Bauleitplanung einen geringeren Versiegelungsgrad in Siedlungsgebieten anstreben. Auf versiegelten Flächen kann Regenwasser nicht versickern. Bei Neubauplanungen kann die Versiegelung durch planerische und bauordnungsrechtliche Festsetzungen begrenzt werden. Darüber hinaus können Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Regen bestimmt und Vorgaben für Maßnahmen zur Versickerung, Sammlung und Verwendung von Wasser im Zusammenhang mit der Umsetzung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung festgesetzt werden. Für den Bestand sind nachträgliche Entsiegelungskonzepte und Rückbau möglich. Hierfür kann auch das städtebauliche Sonderinstrumentarium, zum Beispiel Sanierung, genutzt werden.

 

Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz und Landschaftspflege sind Gegenstand der Landschaftsplanung, die auf regionaler und städtischer Ebene einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leistet. Ihre Fachbelange werden durch Abwägung in die räumliche Gesamtplanung integriert und in Form von Ausweisungen in Regionalpläne (Vorrang-, Vorbehaltsgebiete) oder Bauleitpläne aufgenommen.
Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels ist die Landschaftsplanung vor allem gefordert, zur Sicherung der natürlichen Funktionen beizutragen, die das ⁠Klima⁠ beeinflussen. Das beinhaltet unter anderem den Schutz von Pflanzen, Böden und Wasserhaushalt. Solche klimatischen Funktionen können zum Beispiel durch die raumordnerische Festlegung von Freiräumen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete in Regionalplänen gesichert werden. Siedlungsnahe Freiräume haben zudem neben den (klima)ökologischen auch soziale und wirtschaftliche Funktionen.
Die Biologische Vielfalt kann durch den Ausbau des Biotopverbunds gestärkt werden. Es gilt, ein Netz von Schutzgebieten und Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zu schaffen und zu erhalten, welches auch die Migration einzelner Arten ermöglicht. Zusätzlich zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten können ökologische Korridore freigehalten werden.
Um wertvolle Wasserressourcen zu sichern, kann die Regionalplanung Puffer- und Reserveflächen ausweisen. Diese Freiräume können gleichzeitig eine wichtige Rolle für den Hochwasserschutz spielen. Eine vorsorgliche Flächensicherung durch die raumordnerische Festlegung von entsprechenden Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten ist möglich. Zudem helfen Beteiligungsprozesse, Raumnutzungskonflikte zu identifizieren und zu vermeiden.

 

Hochwasserschutz

Eine besondere Rolle kommt der Raumplanung beim Hochwasserschutz zu. Allgemein ist es wichtig, ⁠Abfluss⁠- und Rückhalteräume für Hochwasser zu definieren und auszuweisen. Hierfür kann die Regionalplanung Vorranggebiete festlegen, die sich nach Abwägung der Belange in der Regel auf fachplanerisch festgesetzte Überschwemmungsgebiete auf Grundlage des Wasserrechts beziehen. Ebenso können in der ⁠Bauleitplanung⁠ entsprechende Sondergebiete zur Flächensicherung festgesetzt werden.
Maßnahmen zur Wasserrückhaltung können technisch umgesetzt werden, beispielsweise in Form von Wasserrückhaltebecken. Noch effektiver sind jedoch natürliche Rückhaltemaßnahmen wie die Schaffung von Stauräumen durch Deichrückverlegungen oder ⁠Gewässerrenaturierung⁠. Neben diesen Formen des vorbeugenden Hochwasserschutzes können technische Anlagen wie Deiche, Flutschutzwände und Dämme dazu beitragen, Schäden in bebauten Gebieten und wirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren.

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Quellen