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Automobilklimaanlagen mit fluoriertem Kältemittel

Letzte Änderung: 27.03.2013

Bisher wurde in Fahrzeugklimaanlagen als Kältemittel das fluorierte Treibhausgas Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet den Einsatz dieses Stoffes in neuen Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen  ab dem 01.01.2011. Ab 01.01.2017 gilt das Verbot für die Klimaanlagen aller neuen Fahrzeuge dieser Klassen. Als mögliche alternative Kältemittel  wurden Kohlendioxid (CO2) und ein fluorierter Stoff, 2,3,3,3‑Tetrafluorpropen (1234yf), von der Automobilindustrie betrachtet. Aus Klimaschutzgründen favorisiert das Umweltbundesamt (UBA) CO2 als Kältemittel für Automobilklimaanlagen. Der Stoff 1234yf ist als Kältemittel ein relativ neuer Stoff, mit spezifischen Stoffeigenschaften, die beim Einsatz als Kältemittel zu beachten sind: 1234yf ist brennbar und bildet beim Verbrennen Fluorwasserstoff. 1234yf hat ein Treibhauspotential, das viermal so hoch ist wie das Treibhauspotential von CO2. Viel gravierender ist die technische Möglichkeit, in Fahrzeugklimaanlagen mit 1234yf das noch klimaschädlichere R134a nachzufüllen. In CO2-Klimaanlagen lässt sich dagegen nur CO2 als Kältemittel nachfüllen – ein großer Vorteil, wenn man bedenkt, das heute in einigen Ländern noch die Ozonschicht schädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in Automobilklimaanlagen nachgefüllt werden.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Oktober 2009 beauftragt, Messungen zum Brandverhalten des Kältemittel 1234yf im Vergleich mit dem bisher eingesetzten Kältemittel R134a durchzuführen. Dabei wurden die Versuche so ausgewählt, dass sie der Anwendung dieses Stoffes in Pkw-Klimaanlagen möglichst nahe kommen.

Ergebnisse

Die wichtigsten Ergebnisse der im Juni 2010 abgeschlossenen BAM-Untersuchungen PDF / 2,29 MB lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Fazit

Die Untersuchungen der BAM zeigen, dass mit dem Einsatz von 1234yf Gefahren verbunden sind. Die Gefahren ergeben sich aus dem beim Brandfall und bei hohen Temperaturen bereits ohne Brand aus dem Kältemittel 1234yf entstehenden Fluorwasserstoff. In Deutschland brennen jährlich zwischen 30.000 bis 40.000 Fahrzeuge. Die Bildung von Fluorwasserstoff bei einem solchen Ereignis ist zu erwarten. Die BAM hat das zusätzliche Risiko auftragsgemäß nicht quantifiziert – dies können nur die Automobilhersteller für konkrete Fahrzeuge tun – verweist aber darauf, dass im Falle eines Einsatzes von 1234yf eine umfassende Gefahrenanalyse erforderlich ist und viele Maßnahmen zur Vorsoge getroffen werden müssen, z. B. konsequente Abschirmung heißer Oberfläche im Motorraum, Einbau eines automatischen Löschsystems im Motorraum, Maßnahmen, die eine Einleitung von Fluorwasserstoff in den Passagierraum im Gefahrenfall unmöglich machen, Maßnahmen zur Vermeidung der Funkenbildung auch im Falle eines Unfalls (u. a. Abschaltung der Stromzufuhr) sowie Information von Rettungskräften.

Die Untersuchungen der BAM sind ein wichtiger Beitrag zur laufenden Sicherheitsdiskussion über den Einsatz des Kältemittels 1234yf in Automobil­klimaanlagen. Die Automobilhersteller sind aufgefordert, sie bei ihren Maßnahmen und Entscheidungen zu berücksichtigen.

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