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Letzte Änderung: 18.01.2012
Human-Biomonitoring (HBM) ist ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung. Im Human-Biomonitoring werden menschliche Körperflüssigkeiten und –gewebe untersucht, um ihre Belastung mit Schadstoffen zu bestimmen. So wird zum Beispiel analysiert, wie viel Blei bei Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen im Blut vorhanden ist.
Im Umweltbundesamt gibt es eine „Kommission Human-Biomonitoring”. Deren Aufgabe besteht darin, den Präsidenten und andere Mitarbeiter des Amtes sachkundig zu Fragen des HBM zu beraten. Ansprechpartner für Fragen zur Kommission "Human-Biomonitoring" ist das Fachgebiet II 1.2, Fr. MSc Christine Schulz, Telefon: 030 8903-5465, E-Mail.
Mitglieder der Kommission sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachleute aus Bundes- und Landesbehörden, Universitäten, Hygiene-Instituten und Kliniken, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz vom Präsidenten des Umweltbundesamtes für jeweils drei Jahre berufen werden (zuletzt 2010). Neben den Mitgliedern gibt es ständige Gäste der Kommission: Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert Koch-Instituts, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Umweltbundesamtes. Des Weiteren werden themenbezogen Sachverständige als beratende Gäste der Kommission hinzugezogen.
Die Kommission hat für ihre Arbeit den Begriff Human-Biomonitoring definiert sowie Möglichkeiten und Voraussetzungen des HBM beschrieben. Zu diesen Voraussetzungen gehören neben verlässlichen chemisch-analytischen Grundlagen auch Mindestanforderungen an die Probenahme und an die zu dokumentierenden Informationen über die Probanden, die bei HBM-Untersuchungen einzuhalten sind.
Damit die Schadstoffbelastungen von Menschen einheitlich bewertet werden können, hat die Kommission Kriterien für die Erarbeitung von Orientierungswerten (Referenz- und HBM-Werte) aufgestellt. Auf der Basis dieser Grundsatzüberlegungen erstellt die Kommission Monografien zu einzelnen Stoffen und leitet Referenz- und HBM-Werte ab, soweit das vorhandene Datenmaterial ausreicht. Diese Stoffmonografien enthalten im Wesentlichen folgende Inhalte: Vorkommen, Verwendung und Verbreitung der Substanz in der Umwelt, Aufnahmepfade, Verstoffwechslung und Ausscheidung beim Menschen sowie Hinweise auf Einflussfaktoren, die innere Belastung von Menschen und deren gesundheitliche Bedeutung. Diese Daten dienen als Grundlage für die Ableitung und Begründung der von der Kommission angegebenen Referenz- und HBM-Werte.
HBM-Werte hat die Kommission bisher für die Stoffe Cadmium, Thallium, Quecksilber, Pentachlorphenol und DEHP-Metabolite in Körperflüssigkeiten (Urin und Blut) abgeleitetet und z.T. aktualisiert.
In Anbetracht des Fehlens einer Wirkungsschwelle und auf Grund der Einstufung der MAK-Kommission von Blei in die Kat. 2 („als Krebs erzeugend für den Menschen anzusehen”) hat die Kommission die HBM-Werte (HBM-I und HBM-II) für Blei im Blut aller Personengruppen ausgesetzt.
Referenzwerte wurden für die folgenden Stoffe / Verbindungen abgeleitetet und aktualisiert:
Die ausführlichen Begründungen für die Festlegungen und Ableitungen der HBM- und Referenz-Werte sind den jeweiligen Stoffmonografien zu entnehmen.
Die Kommission bezieht darüber hinaus Stellung zu aktuellen Fragen des HBM, die in der Öffentlichkeit oder in Fachkreisen diskutiert werden. Bisher erschienen sind Stellungnahmen zu den Themen: