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Abfallwirtschaft

Entsorgungsverfahren

Letzte Änderung: 10.06.2008

Situation seit dem 1.6.2005

Spätestens seit dem 1.6.2005 dürfen keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) gebeten zu berichten, welche Maßnahmen die Länder hierzu ergriffen haben. Zur 60. UMK hat die LAGA einen Bericht erstellt, der kontinuierlich fortgeschrieben wird. Der Bericht über das prognostizierte Abfallaufkommen im Jahre 2005 und über die dann zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten mit allen Aktualisierungen ist zu finden auf der Internetseite der LAGA unter der Rubrik "Aktuelles".

Ein Jahr vor dem Ablaufen der Übergangsfrist am 1.6.2005 wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) ein Bericht zum Stand, zum Handlungsbedarf und zu den Perspektiven der Siedlungsabfallentsorgung veröffentlicht. In diesem Bericht wurden die rechtlichen Regelungen dargestellt und auf die Umsetzungsdefizite in den 90er Jahren hingewiesen. Die gegenwärtigen Anstrengungen bei der Schaffung erforderlicher Abfallbehandlungskapazitäten, die positiven Klimaauswirkungen der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen sowie die Zielvorstellungen für das Jahr 2020 wurden präzisiert. Ergänzt wurde der Bericht durch die Aufzählung aller Abfallbehandlungsanlagen und die grafische Zusammenstellung der Anlagenstandorte in einer geografischen Karte Deutschlands.

Die Firma Prognos untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes die Auswirkungen, die die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) und später die Abfallablagerungsverordnung mit dem Ziel 1.6.2005 auf Investitionen im Abfallbereich und damit verbundene Arbeitsplatzeffekte hatten und in Zukunft noch haben werden. Die im März 2005 veröffentlichte Studie ist hier verfügbar.

Thermische Abfallbehandlung

Die thermische Abfallbehandlung ist in Deutschland eine der tragenden Säulen der Abfallentsorgung. Je nach Art der Abfälle (z. B. Restsiedlungsabfälle, Sonderabfälle, Klärschlamm, Abfälle aus dem medizinischen Bereich) stehen geeignete und dafür zugelassene Anlagen zur thermischen Behandlung zur Verfügung. Neben der Entsorgungsaufgabe wird in fast allen Anlagen auch die Energie genutzt und als Strom, Wärme und/oder Prozessdampf abgegeben.

Thermische Behandlung der Restsiedlungsabfälle

Die Verbrennung von Hausmüll und anderen Siedlungsabfällen hat in Deutschland eine lange Tradition. Hierfür stehen heute etwa 70 Anlagen mit einer Kapazität von ca. 17 Mio. Mg zur Verfügung.

Hier finden Sie Adressen der thermischen Behandlungsanlagen für Rest-Siedlungsabfälle (Abfallverbrennungsanlagen) in der Bundesrepublik Deutschland sowie eine Liste der Behandlungskapazitäten.

Die Website der Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) führt Sie zu einer Übersicht der Anlagenstandorte, zu interaktiven Karten und enthält auch eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen.

Mit den BVT-Merkblättern (BVT= Beste Verfügbare Technik; engl.: Best Available Technique REFerence documents,kurz: BREF's) steht ein Instrument zur Umsetzung der IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) zur Verfügung, mit dem der Informationsaustausch nach Art. 16 der IVU-Richtlinie zwischen den EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird (sog. Sevilla-Prozess). Mit der Anwendung der BVT-Merkblätter soll ein hohes Schutzniveau erreicht und eine medienübergreifende Wirkung erzielt werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die BVT-Merkblätter bei der Festlegung von emissionsbegrenzenden Anforderungen zu berücksichtigen. Hierdurch soll ein Angleichen der Anlagen-Standards in den 25 Mitgliedstaaten erreicht und das vorhandene Gefälle bei den Umweltschutzanforderungen für die Abfallverbrennung vermindert/abgebaut werden. Mit diesen BVT-Vorgaben wird das hohe Niveau der Abfallverbrennung - wie es in einigen Mitgliedstaaten bereits seit vielen Jahren Standard ist - zum Standard für Europa!

Das Umweltbundesamt hat den Sevilla-Prozess (BREF "Waste Incineration") aktiv gefördert und bietet Informationen zu den BVT-Merkblättern an.

Entsorgung von Krankenhausabfällen

Die spezifische Behandlung von Krankenhausabfällen (Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) konzentriert sich auf eine relativ geringe Menge des gesamten Abfallaufkommens dieser Einrichtungen. Maximal 5 % (etwa 5.000 t/a) des Gesamtabfallkommens aus Krankenhäusern und sonstigen gesundheitsdienstlichen Einrichtungen besteht aus infektiösen Abfällen sowie Organen und Körperteilen (Abfalltrennung gemäß LAGA-Richtlinie über die Abfallentsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes), die mit einem thermischen Verfahren gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Institutes zu behandeln sind. Dies kann neben der Sterilisation/Desinfektion mittels Wasserdampf auch durch die Verbrennung dieser Abfälle erfolgen. In Deutschland wird eine spezielle Krankenhausabfall-Verbrennungsanlage als Einzelanlage in Kiel/Wellsee betrieben. In zwei Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (Augsburg und Bielefeld) werden infektiöse Abfälle in separaten Verbrennungsaggregaten  separat verbrannt und das dabei entstehende Abgas wird zur Emissionsminderung der Abgasreinigungsanlage der Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt. Ein Teil der infektiösen Abfälle geht, wie bei allen zentralen Anlagenlösungen üblich, in dafür zugelassenen Transportbehältern (UN-Klasse 6.2) in Sonderabfallverbrennungsanlagen.

Der größte Teil der Abfälle aus Krankenhäusern kann gemeinsam mit Siedlungsabfällen oder als überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden.

Die LAGA-Mitteilung 18 "Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" ist auf der Internet-Seite der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)verfügbar.

Sonderabfallverbrennung

In Deutschland werden etwa 30 Sonderabfallverbrennungsanlagen betrieben. Die meisten Anlagen stehen auf Standorten der chemischen Industrie, sind aber neuerdings häufig aus dem Chemiebetrieb ausgegliedert worden und betreiben ihre eigene Abfallakquisition . Die Verbrennungskapazität aller Sonderabfallverbrennungsanlagen liegt bei ca. 1,2 Mio. Mg pro Jahr. Tatsächlich werden aber deutlich weniger Sonderabfälle verbrannt, so dass bereits einige Verbrennungsanlagen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden mussten.

Hier finden Sie Adressen der öffentlich zugänglichen und betriebseigenen Sonderabfall- und Rückstandsverbrennungsanlagen (Sonderabfallverbrennungsanlagen) sowie eine Liste der Anlagenkapazitäten.

Thermische Klärschlammbehandlung

Aktuell fallen in Deutschland etwa 2,26 Mio. t Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Im Jahr 2004 wurden noch ca. 3,5 % dieser Menge deponiert. Ab dem 1.6.2005 ist dieser Entsorgungsweg nicht mehr zulässig. Weiterhin wurden 2004 noch etwa 52 % des Klärschlamms auf Böden verwertet. Dieser Anteil wird in den kommenden Jahren stark zurückgehen, da die Qualitätsanforderungen an stofflich zu verwertende Klärschlämme hinsichtlich der Schadstoffgehalte ansteigen werden. Wesentliches Standbein der Klärschlammentsorgung wird damit in Zukunft die Verbrennung in dafür geeigneten Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen sein. Der Anteil der thermisch entsorgten oder in der Mitverbrennung verwerteten Klärschlämme stieg bis 2004 auf etwa 31,5 %. Die aktuelle Situation der thermischen Klärschlammentsorgung gibt die Broschüre "Daten zur Anlagentechnik und zu den Standorten der thermischen Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland" wieder.

Mitverbrennung von Abfällen

Die Mitverbrennung von Abfällen ist in Deutschland in der 17. BImSchV geregelt. Sie erfolgt in Kohlekraftwerken, Zementwerken und anderen Industriefeuerungsanlagen. In der Regel müssen die Abfälle vorher zu einem Ersatzbrennstoff aufgearbeitet werden.

Neben der Mitverbrennung in bestehenden Feuerungsanlagen werden derzeit erste Anlagen gebaut, die speziell auf die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen (EBS) ausgelegt sind (so genannte EBS-Kraftwerke). In diesen Anlagen können z.B. EBS, die aus der Verpackungsabfallsortierung stammen oder heizwertreiche Abfälle aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung eingesetzt werden.

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

Mit dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung und der 30. BImSchV am 1. März 2001 wurden in Deutschland die Rahmenbedingungen für die Zulassung umweltverträglicher mechanisch-biologischer Restabfallbehandlungskonzepte vorgegeben. Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung ist - anders als die thermische Abfallbehandlung - kein eigenständiges Entsorgungsverfahren, sondern separiert die Restabfälle in unterschiedliche Fraktionen und bereitet diese für die Beseitigung oder Verwertung auf. MBA-Konzepte erfordern daher die Einbindung anderer Entsorgungsverfahren zur weiteren Entsorgung der erzeugten Abfallfraktionen.

Bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung wird zwischen zwei Verfahrensvarianten unterschieden. Die klassischen MBA-Verfahren erzeugen nach Abtrennung von Metallen und heizwertreichen Bestandteilen eine Deponiefraktion, die nach einer biologischen Behandlung (Rotte, Vergärung) auf einer Deponie abgelagert wird. Das Behandlungsziel der Stabilatverfahren, die keine oder nur geringe Mengen mineralischer Abfälle auf Deponien entsorgen, ist die Erzeugung von Ersatzbrennstoffen (Stabilat). Die Restabfälle werden im biologischen Prozess durch die entstehende Reaktionswärme für eine weitere Aufbereitung getrocknet. Die trockenen Abfälle lassen sich dann in verwertbare Fraktionen (Ersatzbrennstoffe, FE- und NE-Metalle usw.) selektieren. Beide MBA-Varianten benötigen Mitverbrennungskapazitäten in industriellen Feuerungsanlagen, in denen die aus heizwertreichen Fraktionen oder Stabilate erzeugten Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden können.

Die Gesamtkapazität der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen liegt derzeit bei etwa 5 - 6 Mio. Tonnen pro Jahr. Nach der Fertigstellung aller geplanten Anlagen im Jahr 2006 werden 66 MBA mit einer Kapazität von ca. 7,1 Mio. Jahrestonnen pro Jahr bereit stehen.

Eine Beschreibung nahezu aller MBA-Konzepte hat die Arbeitsgemeinschaft stoffstromspezifische Abfallbehandlung (ASA) in ihrem Anlagensteckbrief zusammengestellt.

Listen mit Anlagenstandorten und Anlagenkapazitäten.

Bioabfallsammlung, -behandlung und -verwertung

Vor etwa 20 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln und anschließend zu kompostieren. Seitdem ist die Menge der verwerteten Bioabfälle kontinuierlich angestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Jahr 2002 etwa 12,2 Mio. t biogene Abfälle kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend auf Böden verwertet. Diese Menge umfasst Bioabfälle aus Haushalten, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung, aus Gaststätten und Großküchen und einige Rückstände aus der Landwirtschaft, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen gelangen.

Öffentliche und private Entsorger haben im Jahr 2002 etwa 3,4 Mio. t Bioabfälle aus Haushalten eingesammelt. Etwa 90 % dieser Menge wurden kompostiert und 10 % in Biogasanlagen vergoren. Die Menge an Garten- und Parkabfällen betrug etwa 4 Mio. t.

Das Statistische Bundesamt hat im Jahr 2002 bundesweit über 1 500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen erfasst, in denen biogene Abfälle behandelt werden. In dieser Zahl sind eine Vielzahl landwirtschaftlicher Biogasanlagen und spezieller Kompostierungsanlagen enthalten, die keine Bio- oder Grünabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes oder der Bioabfallverordnung einsetzen, sondern beispielsweise Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe vergären oder Klärschlamm kompostieren. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost schätzt eine Zahl von 813 Kompostierungsanlagen und 85 Vergärungsanlagen, in denen Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe sowie Garten- und Parkabfälle eingesetzt werden. Adressen und Beschreibungen dieser Anlagen finden sich im "Verzeichnis der Kompostierungs- und Vergärungsanlagen in Deutschland", das von der Bundesgütegemeinschaft herausgegeben wird. Alle Anlagen, die der RAL-Gütesicherung unterliegen, sind auf der Internetseite der Gütegemeinschaft aufgelistet.

Die getrennte Sammlung von Bioabfall hat einen wesentlichen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung von Restmüll. Durch die Abtrennung der Bioabfälle lässt sich die Restabfallmenge um bis zu einem Drittel reduzieren. Gleichzeitig wird der Abfall von nassen Bestandteilen entfrachtet, was eine spätere Behandlung des Restabfalls, z.B. eine maschinelle Sortierung wesentlich erleichtert.

Komposte und Gärrückstände aus der Bioabfallsammlung können entsprechend der Bioabfallverordnung vom 21.9.1998 als Düngemittel oder als Kultursubstrat eingesetzt werden. Dies ist im Düngemittelrecht rechtlich geregelt. In Deutschland wurden 2002 etwa 4,6 Mio. t Kompost erzeugt. Zur Beurteilung der Qualität der erzeugten Komposte und Gärrückstände wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes zwei Untersuchungen durchgeführt. Der Bericht mit dem Titel "Neubewertung von Kompostqualitäten" steht als Langfassung oder Kurzfassung im pdf-Format hier zur Verfügung. Bezüglich der Gärrückstände wird eine Veröffentlichung Anfang 2006 erfolgen.

Anforderungen zur Emissionsminderung bei Kompostierungsanlagen enthält die TA Luft aus dem Jahr 2002. Dort sind unter Nummer 5.4.8 unter anderem Mindestabstände und Anforderungen an eine geschlossene Bauweise von Kompostierungsanlagen mit mehr als 3.000 t Jahresdurchsatz geregelt. Die in der TA Luft enthaltenen Anforderungen müssen von Altanlagen bis zum 31.10.2007 umgesetzt werden.

Eine weitere Forderung der TA Luft ist, dass Möglichkeiten zur Minderung von Keimemissionen nach dem Stand der Technik zu prüfen sind. Diese Forderung war Bestandteil eines Fachgesprächs mit dem Titel "Mikroorganismen in der Umgebung von Bioabfallbehandlungsanlagen", das gemeinsam von BMU, BMBF und UBA am 30.9.2004 in Bonn durchgeführt wurde. Die Ergebnisse des Fachgesprächs stehen zum Download zur Verfügung.

Der tödliche Unfall in einer niedersächsischen Biogasanlage im November 2005 hatte vielerorts Diskussionen über die Sicherheit in Biogasanlagen ausgelöst. Unter Leitung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und des Umweltbundesamtes haben zwei Arbeitsgruppen Maßnahmen diskutiert, um derartige Unfälle zukünftig zu verhindern. Das aus den Arbeitsgruppen hervorgegangene gemeinsame „Informationspapier zur Sicherheit bei Biogasanlagen” steht jetzt allen Interessierten zur Verfügung.

Informationen zur Vergärung von Bioabfällen mit Biogasgewinnung finden Sie auf den Internetseiten des Fachverbandes Biogas.

Chemisch-physikalische Behandlung von gefährlichen Abfällen (CP-Anlagen)

Ziel der chemisch-physikalischen Behandlung ist i.d.R. die Vorbehandlung von flüssigen gefährlichen Abfällen (früher: besonders überwachungsbedürftigen Abfällen oder auch  Sonderabfällen) zum Zweck der umweltverträglichen Beseitigung (Zerstörung) der darin enthaltenen Schadstoffe. Etwa 25 bis 30 Prozente aller in Deutschland anfallenden gefährlichen Abfälle werden in CP- Anlagen entsorgt. Die technischen Ausstattungen von CP- Anlagen sowie deren technischen Niveaus sind sehr unterschiedlich, wobei das verfahrenstechnische Prinzip der verschiedenen Anlagentypen prinzipiell gleich ist:

Nach einer Aufkonzentrierung der Schadstoffe werden diese umweltverträglich beseitigt. Grundsätzlich muss bei allen Anlagen der eingegangene Inputabfall in einem ersten Schritt einer Laboruntersuchung unterzogen werden. Die wesentlichen Aufgaben der Kontroll- und Prozesslaboratorien sind neben der Annahme- und Identifikationsüberprüfung die Festlegung eines Behandlungsplans sowie die Kontrolle des gesamten Prozesses. Die Arbeit in den Laboratorien hat bei CP-Prozessen eine zentrale Bedeutung. In der Regel müssen zur ordnungsgemäßen Behandlung der Abfälle mehrere Verfahrensschritte hintereinander angewandt werden. Die Vorgehensweise im Sinne einer Kombination von Verfahrensschritten wird an Hand von den Erkenntnissen bezüglich der Zusammensetzung des Inputabfalls und seines Reaktionsverhaltens festgelegt. Allgemein werden in CP-Verfahren gefährliche Abfälle mittels einer gezielten Anwendung chemisch-physikalischer Reaktionen zur Stoffumwandlung (z.B. Neutralisation, Oxidation, Reduktion) bzw. zur Stofftrennung (z.B. Filtrierung, Sedimentation, Destillation, Ionenaustausch) aufbereitet. CP- Anlagen besitzen meist ein typisches, anlagenindividuelles Konzept für Technik und Betrieb, das auf die zu behandelnden Inputs abgestimmt ist. Daher existieren hier auch keine allgemein übertragbaren Anlagentypen und nur bedingt ein auf alle Anlagen übertragbarer Stand der Technik. EU- weit  gilt für CP- Anlagen die „Beste verfügbare Technik”, die im  BVT- Merkblatt „Abfallbehandlungsanlagen” beschrieben wird (Amtsblatt  C 275/15 der EU vom 25.10.2006).

Das BVT- Merkblatt kann auch unter   www.bvt.umweltbundesamt.de  abgerufen werden.

 

Abfallablagerung auf Deponien

Durch das Ablagerungsverbot für unvorbehandelte, organikhaltige Abfälle auf Siedlungsabfalldeponien ab dem 31.05.2005 sowie durch einheitlich hohe Anforderungen an Altdeponien ab dem 15.07.2009 waren und sind Deponiestilllegungen und Änderungen der Deponiekapazitäten zu erwarten. In einem im Jahr 2003 abgeschlossenen Forschungsprojekt wurde der Bestand an Siedlungsabfalldeponien ermittelt sowie eine Prognose über die weitere Entwicklung des Bedarfs und Bestandes an Deponien der Klasse II (DKII-Deponien) zu den Zeitpunkten 2005 und 2009 angefertigt. Neben den rechtlichen Aspekten zur Schließung von Siedlungsabfalldeponieraum wurden auch ökonomische und organisatorische Aspekte beleuchtet.

Ein im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführtes Forschungsvorhaben zur Nachsorge von Deponien wurde im Mai 2006 abgeschlossen. Das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Hamburg, unter Beteiligung von Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, untersuchte das Verhalten von Deponien in der Nachsorge mit dem Ziel, quantitative Kriterien (bestimmte Parameter mit konkreten Grenzwerten) für die Entlassung der Deponien aus der Nachsorge vorzuschlagen, um den Deponiebetreibern eine höhere Planungssicherheit zu geben. Die gesetzlichen Regelungen sehen bisher qualitative Kriterien vor, die einen größeren Interpretationsspielraum lassen. Darüber hinaus waren Maßnahmen zur beschleunigten Stabilisierung des Deponiekörpers und deren Einfluss auf Dauer und Kosten der Nachsorge zu berücksichtigen. Vorläufige Ergebnisse wurden bereits im Dezember 2005 auf einem Workshop in Bonn der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Eine umfangreiche Zusammenstellung von aktuellen Informationen zur Deponietechnik, mechanisch-biologischer Abfallbehandlung (MBA) und Altlastensanierung (z. B. Veröffentlichungen, Links, Kontaktadressen, Veranstaltungstipps) findet sich auf der folgenden Internetseite:

Weitere Internetportale, auf denen sich Informationen zu Abfallwirtschaft und -technik befinden:

 

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