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Letzte Änderung: 21.10.2011
Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten beschreiben, wie der Zustand der deutschen Nord- und Ostsee bezüglich der physikalischen, chemischen und biologischen Merkmale ist und welche Auswirkungen eventuelle Belastungen auf die Meeresumwelt haben, wie Deutschland den guten Umweltzustand definiert und welche Umweltziele festzulegen sind, um den guten Umweltzustand zu erreichen. Die dazu verfassten Berichtsentwürfe können Bürgerinnen und Bürger kommentieren.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Deutschland liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Küstenländern.
Unter der Federführung des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz haben die bei der Umsetzung beteiligten Behörden erste Berichtsentwürfe zum aktuellen Zustand der deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee (Anfangsbewertung), zur Beschreibung ihres guten Umweltzustands und zur Festlegung von Umweltzielen vorgelegt und der Öffentlichkeit in einer Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2011 vorgestellt. Deutschland ist gehalten, die Berichte bis zum 15. Juli 2012 fertigzustellen und der EU-Kommission zu übersenden.
Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bis zum 16. April 2012 auf der eigens hierfür eingerichteten Website „Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Deutschland“ ihre Stellungnahme zu den Berichtsentwürfen abzugeben und am Umsetzungsprozess mitzuwirken. Die Berichtsentwürfe können dort heruntergeladen werden.
Gegenstand der Anfangsbewertung ist die Beschreibung der relevanten physikalischen, chemischen und biologischen Merkmale der deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee der relevanten Belastungen und ihrer Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Analyse der Meeresnutzungen. Dazu gehört auch eine wirtschaftliche und soziale Analyse der Meeresnutzungen und der Kosten der Verschlechterung der Meeresumwelt. Die Beschreibung des aktuellen Umweltzustands greift auf die derzeit bestehenden Zustandsbewertungen im Rahmen geltenden EU Rechts (z.B. Wasserrahmenrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – FFH-RL) und regionaler Kooperationen (z.B. OSPAR und Helsinki Konventionen) zurück. Die Daten zur sozio-ökonomischen Analyse hat ein Gutachten der Universität Göttingen PDF / 4,92 MB im Auftrag des BMU zusammengetragen und aufbereitet. Die zur Verfügung stehenden Bewertungen decken nicht alle von der MSRL eingeforderten Aspekte der Zustandsbeschreibung inhaltlich oder räumlich ab, so dass Lücken verbleiben, die in künftigen Bewertungen zu schließen sind. Die Gesamtschau der bestehenden Einzelbewertungen führt zu dem Schluss, dass die derzeit bewerteten Gewässer der Nord- und Ostsee sich insgesamt nicht in einem guten Zustand befinden. So ist zum Beispiel der überwiegende Teil der nach der FFH-RL gelisteten Arten und Lebensraumtypen der Ostsee in einem „ungünstig bis unzureichenden“ oder „ungünstigen bis schlechten“ Erhaltungszustand. Dies gilt z.T. auch für die Nordsee, wobei für einige Arten und Lebensraumtypen bereits ein „günstiger“ Erhaltungszustand erreicht ist.
Ausgehend vom aktuellen Zustand der Meeresumwelt ist anhand von Deskriptoren und diese präzisierende Kriterien und Indikatoren der gewünschte Soll-Zustand („guter Umweltzustand“) festzulegen.
Für die deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee sind alle 11 Deskriptoren der MSRL zur Beschreibung des guten Umweltzustands relevant. Diese umfassen den Zustand der Biodiversität, der Nahrungsnetze, des Meeresbodens und der kommerziell genutzten Fische und Schalentiere und die wesentlichen Belastungen der Meeresgewässer u.a. durch Eutrophierung, Schadstoffe, invasive Arten, hydrografische Veränderungen, Abfälle und Eintrag von Energie (u.a. Lärm).
Die Beschreibung des „guten Umweltzustands“ greift auf bestehende Bewertungssysteme, einschließlich Grenz-, Schwellen- und Referenzwerten zur quantitativen Bestimmung des Soll-Zustands zurück. Während auf EU und internationaler Ebene fachliche Grundlagen für die Bewertung einzelner Umweltaspekte existieren (z.B. Eutrophierung, Schadstoffe), sind diese für andere Deskriptoren (z.B. Biodiversität, Abfälle und Lärm) sowie für eine Gesamtbewertung des Umweltzustands unter Berücksichtigung der kumulativen Auswirkungen von Belastungen noch zu erarbeiten. Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Beschreibung des „guten Umweltzustands“ durch Indikatoren weiter zu operationalisieren, die ihrerseits Grundlage für die bis 2014 unter der MSRL zu errichtenden Überwachungsprogramme sind.
Ausgehend vom aktuellen Zustand der deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee sind Zwischen- und Einzelziele zu definieren, um den beschriebenen „guten Umweltzustand“ bis 2020 zu erreichen.
Die Umweltziele sind spezifische qualitative und quantitative Anforderungen an Belastungen durch menschliches Handeln und ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt und an den Umweltzustand. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Zielen zur Reduzierung der Belastungen, da eine Verbesserung des Umweltzustands zuvorderst durch das Management menschlicher Aktivitäten erreicht werden kann. Die Umweltziele geben eine Richtschnur für die Art der Maßnahmen, die im Rahmen von Maßnahmenprogrammen bis 2015 zu entwickeln sind, um den „guten Umweltzustand“ zu erreichen.
Die Festlegung von Umweltzielen für die deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee berücksichtigt die bestehenden Umweltziele auf EU- und internationaler Ebene, die miteinander in Einklang zu bringen sind, und bündeln bestehende sektorale Vorgaben im Sinne eines ökosystemaren Ansatzes. Für einige Belastungen (z.B. Abfälle, Lärm) fehlen derzeit hinreichende fachliche Grundlagen, um eine Quantifizierung der Ziele vorzunehmen. Entsprechende operative Ziele sind daher noch zu erarbeiten.