REACH und Kunststoffrecycling

Anforderungen und Handlungsempfehlungen an die Marktakteure

Weitere Informationen zu REACH finden Sie unter http://www.reach-info.de.

 

Ziel des Projektes ist, eine Handreichung für die Marktakteure des Kunststoffrecyclings zu erstellen. Diese soll wesentliche ⁠REACH⁠-Anforderungen darstellen und Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung geben. Die Fertigstellung wird für Herbst 2009 erwartet. Bereits jetzt zeichnen sich folgende Ergebnisse und Schwerpunktsetzungen ab:

  • Registrierungspflichten
    Die bestehenden Registrierungspflichten sind durch das Recyclingprivileg nach REACH Artikel 2.7.d und eine pragmatische Interpretation der Stoffidentifizierung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verunreinigungen für Recyclingunternehmen weitgehend unproblematisch.
  • Informationspflichten
    Nach REACH müssen Recycler das Gefährlichkeitsprofil ihrer ⁠Rezyklate⁠ bestimmen und Informationen an ihre Kunden weitergeben. Anhand verschiedener Fallbeispiele sollen pragmatische Schritte zur Wahrnehmung der Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten und zur Kundeninformation - zum Beispiel mittels Sicherheitsdatenblatt - aufgezeigt werden. Die Diskussion um den sachgerechten Umgang mit offenen Fragen in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen  - etwa nicht bekannte Verunreinigungen - und  die Erstellung von Kundenunterlagen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Diese Anforderungen bestehen allerdings - unabhängig von den REACH-Regelungen - schon seit langem.

Im Abschlussbericht wird unter anderem auch auf Aktivitäten der europäischen Kunststoff-industrie im Zusammenhang mit der Einführung von REACH verwiesen.

Die Ökopol GmbH bearbeitet das Projekt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gespräch für die interessierte Fachöffentlichkeit vorgesehen.

 

 

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 Presse