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Raumbezogene Umweltplanung

Planung und Entwicklung der Meeres- und Küstengebiete in Deutschland

Letzte Änderung: 20.09.2010

Integriertes Küstenzonenmanagement in Deutschland – Nationale IKZM-Strategie

SchleuseDas Bundeskabinett hat am 22. März 2006 auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine Nationale Strategie für ein Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) in Deutschland verabschiedet. Mit gleichzeitigem Bericht an die Europäische Kommission setzte die Bundesregierung damit eine entsprechende Empfehlung der EU um Empfehlung 2002/413/EG (des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa).

Das IKZM soll als Prozess und Instrument die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Nutzungsansprüche an den Küstenraum (Fischerei, Schifffahrt, Hafenwirtschaft, Industrie und Gewerbe, landgebundene Verkehrsinfrastruktur, Land- und Forstwirtschaft, Windkraft, Siedlungsentwicklung, Tourismus u.a.) und die Schutzinteressen des Küstenraums (Vermeidung von Schadstoffeinträgen, sparsamer Umgang mit der Ressource „Fläche”, Naturschutz, Hochwasserschutz) zusammenführen und frühzeitig Entwicklungsmöglichkeiten, Konfliktpotenziale und Konfliktlösungen aufzeigen. Angesichts des zunehmenden Nutzungsdrucks ist es Ziel, den Küstenraum auf der See- und der Landseite umweltschonend und zugleich ökonomisch nachhaltig zu entwickeln. Eine Leitplanke bildet dabei die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Küstenumwelt.

Im Mittelpunkt des IKZM steht der Dialog zwischen öffentlichen und privaten Akteuren in den Gemeinden, Regionen, auf der Bundesebene, ggf. auch in den Nachbarstaaten.

Mit der Erarbeitung eines Strategieentwurfs für ein IKZM hatte das Umweltbundesamt das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR in Bremen beauftragt. Die Endfassung der Strategie wurde in enger Abstimmung mit den für Umwelt, Raumordnung, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Wirtschaft und Finanzen zuständigen Bundes- und Landesministerien (-behörden) und mit den relevanten Wirtschafts-, Umwelt- und Kommunalverbänden formuliert.

Dazu wurde ein Arbeitskreis „Nationale IKZM-Strategie” eingerichtet, der am 26. April und am 25. August 2005 in Berlin getagt hat. Durch den Arbeitskreis wurde sichergestellt, dass vorliegende Erfahrungen mit Problemlösungen und bereits vorhandene Initiativen zur Entwicklung des Küstenraumes in die nationale Strategie Eingang fanden.

Am 27./28. April 2006 stellte das Bundesumweltministerium mit Unterstützung des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz die Nationale IKZM-Strategie auf einer Tagung in Bremen der Öffentlichkeit vor. Die IKZM-Strategie wurde dabei als ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Küstenraums in Deutschland gewürdigt. Aufgabe ist es nun, die generellen Empfehlungen der Strategie im Dialog mit allen relevanten Akteuren in konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen umzusetzen. Das Umweltbundesamt wird diesen Prozess über Modell-Projekte, fachliche Beratung und Öffentlichkeitsarbeit weiter begleiten.

Auf der vom Umweltbundesamt geförderten Internetseite der nationalen IKZM-Strategie sind ausführliche Informationen über die Nationale IKZM-Strategie und den IKZM-Prozess in Deutschland und Europa verfügbar.

Raumordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer, (Stand: 10.2008)

Bund

Nord- und Ostsee stehen heute im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz von Natur und Umwelt. Im Gefolge neuer Nutzungen, wie z.B. der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen im Offshore-Bereich, wird das Meer zunehmend zu einem Entwicklungsraum, der der vorausschauenden, nachhaltigen Steuerung bedarf.

Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) von 2004 wurde der Anwendungsbereich der Raumordnung im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ausgedehnt und dem Bund die Planungshoheit für die AWZ in Nord- und Ostsee (jenseits der 12-Seemeilen-Zone bis max. 200 Seemeilen) zugewiesen. Hierdurch erhielt der Bund erstmalig die Aufgabe einer konkreten räumlichen Gesamtplanung. § 17, Abs. 3  der Neufassung des ROG von 2008 regelt, dass der Raumordnungsplan Festlegungen (Grundsätze und Ziele)

Für diese Nutzungen und Funktionen können auch – analog zur Raumordnung an Land - Gebiete festgelegt werden.

Angesichts der Nutzungsdichte und der zu erwartenden Zunahme der vielfältigen Ansprüche in der deutschen AWZ ( z. B. Schiffsverkehr, Rohstoffgewinnung, Rohrleitungen und Seekabel, Windenergiegewinnung, Fischerei, Umwelt- und Naturschutz) ist es Ziel, Konflikte und Konkurrenzen zu entschärfen und Lösungen für eine dauerhaft umweltgerechte Nutzung des Meeresraumes einschließlich des Schutzes der Meeresumwelt zu entwickeln.

Den Raumordnungsplan für die AWZ stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesressorts als Rechtsverordnung auf. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt mit Zustimmung des BMVBS die vorbereitenden Verfahrensschritte durch. Eine Umweltprüfung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) ist durchzuführen.

Länder

Bereits 2001 wurden in einem Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) die deutschen Küstenländer aufgefordert, den Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf das zum deutschen Hoheitsgebiet gehörende Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) auszudehnen und wegen der Besonderheiten auf dem Meer eine entsprechende Anpassung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung vorzunehmen. Damit ist ein wichtiger Grundstein für eine Planung zwischen Meer und Küste unter besonderer Berücksichtigung von Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen gelegt worden.

Initiativen und Aktivitäten des Bundes und der Länder

Bund

Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) über die Raumordnung in der deutschen AWZ in der Nordsee vom 22.09.2009 (BGBl. I S. 3107) ist am 26.09.2009, die Verordnung des BMVBS über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee vom 10.12.2009 (BGBl. I S. 3861) am 19.12.2009 in Kraft getreten. Die Verordnungen mit dem jeweiligen Raumordnungsplan nebst Begründung und Umweltbericht können auf der Internetseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingesehen werden.

Die Raumordnungspläne für die AWZ in der Nord- und Ostsee sehen neben Leitlinien zur räumlichen Entwicklung der AWZ Festlegungen für folgende Nutzungen und Funktionen vor: Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Rohrleitungen und Seekabel, wissenschaftliche Meeresforschung, Energiegewinnung (insbesondere Windenergie), Fischerei und Marikultur sowie Schutz der Meeresumwelt. Die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bildete die Grundlage für den Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die Meeresumwelt zu beschreiben und zu bewerten hat. Eine der zentralen Herausforderungen des Raumordnungsplanung in der AWZ war es, Vorranggebiete für die Offshore-Windenergie unter Berücksichtigung der Belange der Meeresumwelt und der Naturschutzgebiete festzulegen.

Die Behörden und Verbände haben im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Raumordungsplans für die deutsche AWZ Stellung genommen, darunter auch das Umweltbundesamt (UBA)

Über die Pläne zur Raumordnung in der AWZ hinaus führen Bund, Länder, Kommunen und sonstige Organisationen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen IKZM-Strategie vom März 2006 durch. Wichtige Handlungsstränge sind dabei u.a.:

Erwähnt sei hier als Beispiel das neu geordnete Naturschutzrecht von 2009 mit der Ausweitung des Geltungsbereichs des naturschutzrechtlichen Instrumentariums auf die ausschließliche Wirtschaftszone. Perspektiven zur Küstenentwicklung und zum Küstenmanagement finden sich zudem in aktuellen Strategien der Bundesregierung, wie z. B in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (2007), der Nationalen Meeresstrategie (2008) und der Deutschen Klimaanpassungsstrategie (2008). Auch auf Landesebene wurden in den letzten Jahren verstärkt Rechtsvorschriften, Programme und Konzepte der Raumordnung und Landesplanung um Aspekte des Küstenzonenmanagements ergänzt.

Daneben hat Deutschland über 30 praxisbezogene IKZM - Fallbeispiele zur Aufnahme in die Datenbank des EU-Projekts OURCOAST gemeldet, darunter auch Initiativen des Umweltbundesamtes. Hervorzuheben ist besonders das Pilotprojekt „Küsten-Kontor“. Die Ende 2009 vorläufig eingerichtete länderübergreifende Kontaktstelle Küsten-Kontor informiert, berät und vermittelt und trägt somit zur Zusammenarbeit der Küstenakteure bei.

Der Bund wird Ende 2010 einen IKZM-Statusbericht der Europäischen Kommission zuleiten.  

Länder

In den deutschen Küstenländern geht es vorrangig darum, das Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) als Planungsraum in die Pläne der Raumordnung (Landesplanung) einzubeziehen, darüber hinaus ein fachübergreifendes Küstenzonenmanagement (IKZM) einzuführen:

So hat z.B. das Land Niedersachsen bereits im Jahr 2006 durch Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Regelungen zur Offshore – Windenergienutzung in der 12-Seemeilen-Zone und zur Netzanbindung der in der AWZ geplanten Windparks getroffen. Berücksichtigt wurden dabei konkurrierende Belange wie Naturschutz, Tourismus, Schifffahrt und Fischerei. Außerdem legte das Land 2005 ein Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer (ROKK) als nicht bindenden Orientierungs- und Handlungsrahmen für wichtige Akteure vor.

Aufbauend auf dem ROKK soll das IKZM in Niedersachsen dauerhaft implementiert werden. Dazu  bilden das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) in der Fassung vom 07.06.2007 (Nds. GVBl. S. 223) und das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachen (LROP) in der Fassung vom 08.05.2008 (Nds. GVBl. S. 26) mit den dort formulierten Grundsätzen und Zielen für eine integrierte Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres die Basis der niedersächsischen Initiative (siehe Festlegungen für den 12-Seemeilen-Bereich des Küstenmeeres).

Die Einrichtung einer niedersächsischen IKZM-Informationsplattform ist Teil der niedersächsischen Strategie und soll die Akteure im Küstenraum bei ihren Planungen unterstützen. Die Plattform ist ein informelles Transferangebot für alle im Küstenraum tätigen Akteure. Sie informiert über wesentliche Projekte, Planungen und Prozesse mit  IKZM-Relevanz in der niedersächsischen Küstenzone.

Weiterführende Informationen:

Schleswig-Holstein hat bereits 2003 ein Rahmenkonzept für das IKZM entwickelt. Auch der „Raumordnungsbericht Küste und Meer 2005” beschäftigte sich mit der Umsetzung von IKZM- Grundsätzen. Er identifizierte Konfliktpotenziale und Handlungsansätze sowohl im Küstenmeer von Schleswig-Holstein als auch in der AWZ. Ziel ist es, das IKZM in die Landesentwicklungsplanung zu integrieren. Der Anfang Juli 2010 beschlossene Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) enthält in Regelungen zum Küstenmeer und zur integrierten Küstenzonenentwicklung. Zur besseren Abstimmung der verschiedenen Aktivitäten wurde eine Informations- und Koordinierungsstelle eingerichtet, die verschiedene öffentliche und private Institutionen in einem Netzwerk zusammenführt.

Aktuell führt das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit externer Hilfe den Wettbewerb „Lust op dat Meer – Modellprojekte für eine vitale und zukunftsstarke Küstenzone am Beispiel der Nord- und OstseküsteSchleswig-Holsteins“ durch (Förderung durch BMU/UBA).

Weiterführende Informationen:

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) von 2005 weist ein eigenes Kapitel „IKZM und Raumordnung im Küstenmeer” auf. Seine Ziele und Grundsätze stützen sich auf Erkenntnisse, die in verschiedenen regionalen Projekten und Initiativen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns gewonnen wurden (bottom up-Ansatz = von unten nach oben-Ansatz). Wichtige Handlungsempfehlungen für eine Integrierte Küstenzonenentwicklung in der Ostssee lieferte darüber hinaus das INTERREG-Projekt „BaltCoast”, an dem das Land Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beteiligt war

Die Länder Hamburg und Bremen verfügen als Stadtstaaten nur über einen geringen Flächenanteil am norddeutschen Küstenmeer. Gleichwohl sind beide Länder mit ihren Seehäfen und ihrer maritimen Wirtschaftsinfrastruktur in verschiedene Projekte zum IKZM und zu Planungen auf See eingebunden. Eine Zusammenarbeit mit den angrenzenden Küsten-Bundesländern ist dabei sinnvoll. So war z.B. Bremen bei der Erstellung des niedersächsischen Raumordnungskonzeptes für das Küstenmeer (ROKK) beteiligt. Auch sind auf der niedersächsischen IKZM- Internetplattform alle wesentlichen Projekte, die von Bremen und Niedersachsen gemeinsam bearbeitet werden, dargestellt. In Hamburg gibt es verschiedene Projekte, bei denen Ziele und Inhalte eines integrierten Küstenschutzes umgesetzt werden. Beispiele sind z.B. das Tideelbekonzept und die Erstellung eines integrierten Entwicklungsplans für die Elbe in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Weiterführende Informationen:

In Regionalplänen werden die küstenrelevanten Raumordnungsziele für Teile des Landesgebiets konkretisiert. Dies gilt teilweise auch für die 12-Seemeilen-Zone.

Begriffsbestimmungen:

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