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Umwelt- und Gesundheitsanforderungen in Normen

Letzte Änderung: 13.02.2007

Schwerpunkte und Ziele des Umweltbundesamtes bei der Gestaltung von Normen

Normung ist ein wichtiges Instrument für die Umweltpolitik. Indem das Umweltbundesamt (UBA) sich personell an der Normungsarbeit beteiligt, verfolgt es mehrere Ziele:

Grundlage für die Zusammenarbeit mit den nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland.

Damit vollziehbare Normen entstehen, die Umwelt- und Gesundheitsschutz berücksichtigen, wirken etwa 100 Fachleute des Umweltbundesamtes in nationalen und internationalen Normenausschüssen mit.

Das UBA ist besonders in solchen Normungsgremien vertreten, die Normen zur Konkretisierung und für den Vollzug des Umweltrechts erarbeiten. Andere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind Normen, die Produktanforderungen festlegen sowie medienübergreifende Umweltmanagementnormen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Normungsarbeit finanziell und fördert das DIN jährlich mit etwa 3,5 Millionen Euro. Bis heute sind unter direkter Beteiligung des Umweltbundesamtes mehrere hundert Normen mit positiven Wirkungen auf die Umweltqualität entstanden.

Bedeutung der europäischen und internationalen Normung

Die Normungstätigkeit hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das ist darin begründet, dass die europäische Gesetzgebung in Anlehnung an die deutsche Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) als Instrument zur Konkretisierung der Rechtsvorschriften zurückgreift – beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das UBA wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit den einheitlichen Vollzug von Rechtsvorschriften auf einem hohen Technikniveau zu erreichen und die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der EG-Bauproduktenrichtlinie erarbeiteten Normen.

Die enge Kooperation zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen.

Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung, weshalb die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit einigen Jahren zunimmt.

 

 

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