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Lärmprobleme

Letzte Änderung: 15.04.2009

In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen u.a. führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Oft wissen diese jedoch nicht, an wen man sich im Beschwerdefall wenden kann, was zulässig und was nicht erlaubt ist oder welche gesetzlichen Regelungen für den speziellen Fall zutreffend sein könnten.

Ein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm gibt es in Deutschland nicht. Für die Lösung von Lärmproblemen bedeutet dies, dass eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete beachtet werden müssen, so dass einfache Lösungswege häufig die Ausnahme sind. Darüber hinaus erfolgen rechtliche Festlegungen zur Emissions- und Immissionsbegrenzung, sofern existent, getrennt für die verschiedenen Lärmquellen oder Lärmarten. Für viele Lärmarten sind eigene Lärmbewertungsverfahren entwickelt worden, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden. Dies begründet sich u.a. damit, dass z.B. Straßenverkehrslärm oder Luftverkehrslärm unterschiedliche Stör- und Belästigungswirkungen bei gleichem Geräuschpegel entfalten können. Allerdings sind bei verschiedenen Lärmquellen nicht alle Problemfälle geregelt und für manche Lärmquellen existieren gar keine Regelungen.

Das Umweltbundesamt hat auf den folgenden Seiten Informationen zu verschiedenen Lärmquellen zusammengestellt. Neben Erläuterungen, welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, findet man auch Hinweise auf Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen, Normen und Ansprechpartner (siehe auch: Problematik des Verkehrslärms).

Gesetzliche Regelungen können z.T. als PDF-Datei heruntergeladen werden, größere Dateien sind gepackt (ZIP), teilweise existieren Links auf weitere Internetseiten. Das Umweltbundesamt ist bemüht, alle Angaben und Informationen auf Aktualität und Richtigkeit zu prüfen, kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen. DIN-Normen und VDI-Richtlinien können aufgrund von Urheberrechten nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese finden Sie oft in technisch-wissenschaftlich orientierten Bibliotheken, z.B. von Hoch- oder Fachschulen. DIN-Normen können vom Beuth-Verlag in Berlin käuflich erworben werden.

Die erwähnten Ansprechpartner bei Lärmproblemen werden in den meisten Fällen zuständig sein. Eine detaillierte Auflistung ist wegen der erwähnten Vielschichtigkeit von Lärmproblemen nicht möglich. Aufgrund von Regelungen auf kommunaler oder Landesebene sind Abweichungen nicht immer vermeidbar.

Wer Lärmprobleme hat, sollte versuchen, sie gütlich zu lösen. In vielen Fällen entstehen Lärmbelästigungen durch Unkenntnis und Unwissenheit des Störers. Hier kann ein klärendes Gespräch ausreichen, das Problem zu beseitigen. Gelingt dies nicht, sollte sich der Lärmbelästigte vorsorglich um "Beweismittel" kümmern, aber: Eigene Lärmmessungen machen in der Regel keinen Sinn. Wenn der Störer gegen eine Strafvorschrift verstößt, muss die Polizei oder der Staatsanwalt tätig werden. Wenn der Lärmstörer gegen bestehende Gesetze und Vorschriften verstößt, muss die zuständige Behörde tätig werden. Tut sie das nicht, kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Bürger untereinander beschreiten den Zivilrechtsweg vor dem Amts- oder Landgericht.

 

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